Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 399

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„,(2) Der Ruhebezug beträgt nach einer ruhebezugsfähigen Gesamtdienstzeit von 10 Jahren 20 % der Bemessungsgrundlage nach Abs. 1 und erhöht sich für jedes wei­tere Jahr der ruhebezugsfähigen Gesamtdienstzeit um 1,78 %.‘

14b. § 44c Abs. 3 Z 2. entfällt.“

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Das war im Wesentlichen der Versuch, im Bezügegesetz Steigerungsbeträge wie im ASVG einzuführen, wobei trotzdem noch eine Privilegierung enthalten ist, nämlich ein Ausgangsbetrag von 20 Prozent.

Zweitens – darauf mache ich Sie nur aufmerksam –: Sie belassen im System der Ru­hebezüge die Mindestpensionen und schaffen gleichzeitig Abschläge, wenn jemand vorzeitig vor dem 65. Lebensjahr in Pension geht. Sie schaffen damit eine Kollisions­norm. Wer schlägt wen? Die Abschläge den Mindestbezug? – Ich denke nicht. Der Mindest-Ruhebezug bleibt. Und darum war auch das nicht ganz korrekt und sauber, und Sie werden sicher demnächst wieder eine Debatte um Politikerpensionen haben – aber Sie haben es leider nicht besser verdient! (Beifall bei den Grünen.)

20.04

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Öllinger vorgelesen hat, ist genügend unterstützt, steht in Verhandlung und wird auch abgestimmt werden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatsse-kretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger! Eines ist interessant: Sie un­terstellen, dass wir irgendwelche Anträge nicht kennen oder die Reform nicht verstan­den haben – und Ihre konstruktive Mitarbeit an der Reform besteht darin, dass Sie hier einige Paragraphen und Ziffern vorlesen, ohne dass Sie diese Abänderungen mit uns vorher diskutiert hätten. (Abg. Öllinger: Im Ausschuss! In der Dringlichen!) Was heißt im Ausschuss? – Sie und Ihre Fraktion haben das Gespräch verweigert, Herr Kollege Öllinger! Wir hatten die Intention, eine Vier-Parteien-Einigung in diesem Bereich zu schaffen, das wollten Sie nicht. Ich glaube, Klubobmann Van der Bellen wollte es, ich glaube, wir haben bis zu einem gewissen Punkt ganz gute Gespräche geführt (Abg. Öllinger: Nein, so nicht!), aber Sie, Herr Kollege Öllinger, wollten es nicht.

Was wollten Sie? – Sie wollten in der Öffentlichkeit Ihr Schauspiel aufführen, das ha­ben Sie sicherlich gut gemacht, aber ich sage Ihnen, in der Sache war das natürlich nicht zielführend. (Abg. Öllinger: Sie haben einen großen Fehler gemacht!) Wenn Sie in diesem sensiblen Bereich eine gescheite Reform haben wollten, dann wären Sie bei den Verhandlungen geblieben, dann hätten wir vielleicht gemeinsam etwas zusam­mengebracht. Das ist der konstruktive Weg, den wir bei Ihnen vermisst haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Den Widerspruch können Sie nicht aufklären, dass Sie jetzt Punkte kritisieren, die wir gegenüber der Reform 1997 geändert haben. Wir haben die Pensionsprivilegien der Politiker, bestehend in der Reform 1997, abgeschafft. All das ist Ihnen zu wenig, aber der Reform 1997 mit all diesen Privilegien, die Sie jetzt kritisieren (Abg. Öllinger: Nein, nein, nein!), haben Sie damals in dritter Lesung zugestimmt, also der Gesamtreform.

Herr Kollege Öllinger, ich war auch Oppositionspolitiker und weiß daher, dass man einem Antrag von Regierungsparteien in Teilbereichen in zweiter Lesung zustimmen kann, aber wenn man nicht dem gesamten Werk zustimmen kann, dann stimmt man im Zweifel in dritter Lesung dagegen. (Abg. Öllinger: Was überwiegt!) Warum haben Sie


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