Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 165

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Sie wissen alle, dass mit Ende dieses Jahres der Familienlastenausgleichsfonds leer ist, dass der Bund in Vorlage treten muss, und auf unsere Anfrage im Budgetaus­schuss haben wir erfahren, dass der Familienlastenausgleichsfonds angeblich im Jahr 2007 wieder ins Plus kommt. Bis dahin gedenkt man – auch laut Beantwortung unserer Anfragen – nichts zu tun, als die Dinge einfach laufen zu lassen.

Doch wer weiß, ob diese Prognosen stimmen? Allein wenn ich mir eine Anfragebeant­wortung von Ende 2001 anschaue, habe ich Zweifel, denn damals wurde in dem glei­chen Hause die Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds diametral zu dem ein­geschätzt, was jetzt in den Unterlagen zur Budgetrede des Finanzministers ausgewie­sen ist. Also man kann nur hoffen, dass die jetzigen Abschätzungen für 2007 valider sind. Aber wirklich notwendig, um die Familienleistungen in Österreich auch über die zwei Jahre hinaus abzusichern, wäre es, den Familienlastenausgleichsfonds auf eine neue finanzielle Basis zu stellen.

Was das Kinderbetreuungsgeld betrifft, bedarf es vieler Verbesserungen, weit über das hinaus, was Sie planen. Wichtig wäre zum Beispiel eine zeitliche Flexibilisierung, wich­tig wäre die Aufhebung der Zuverdienstgrenze. Meiner Meinung nach gibt es für diese keinen Grund mehr, weil aus dem Kinderbetreuungsgeld jetzt eine Transferleistung geworden ist und das Kinderbetreuungsgeld im Gegensatz zum Karenzgeld keinen Einkommensverlust mehr abdeckt, also kein Einkommensersatz ist. Wenn Sie zum Beispiel daran denken, dass man jetzt für eine gute Pension viele gute Jahre sammeln muss, dann muss ich sagen: Dann darf es keine Hürden geben, gute Jahre zu sam­meln, auch nicht über das Kinderbetreuungsgeld. Oder denken Sie an Alleinerzieherin­nen. Die können nicht lange zu Hause bleiben und vom Kinderbetreuungsgeld und von der Familienbeihilfe leben, die müssen die Möglichkeit haben, dazuzuverdienen, und brauchen trotzdem dringend die Unterstützung, die anderen dann auch zusteht.

Was ich auch für sehr dringend halte, ist die Nachbesserung beim Kündigungsschutz. Wir werden im kommenden Jahr die ersten Fälle haben, die mittendrin wahrscheinlich draufkommen, dass sie, während sie das Kinderbetreuungsgeld beziehen, gekündigt werden, weil ja bekanntlich der Kündigungsschutz nicht so lange dauert wie die Zeit, während welcher man Kinderbetreuungsgeld beziehen darf. (Abg. Steibl: Man muss sich nur richtig informieren! Hat Sie die Arbeiterkammer nicht richtig informiert?) Da sehe ich einen wichtigen Punkt für Nachbesserungen.

Selbstverständlich muss man in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass keine Mittel für den wichtigen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen sind. Wir liegen im europäischen Schlussfeld, insbesondere was Kinderbetreuungsein­richtungen für die unter 3-jährigen betrifft. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Witt­auer: Das ist ja fast schon langweilig, diese dauernden Wiederholungen!) Da ist großer Nachholbedarf gegeben, und da wäre es auch wichtig, von der Bundesebene her An­reize und Unterstützung für den für die Kinder und für die Frauen so wichtigen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen zu geben, wie das früher der Fall war. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Da waren wir viel flexibler! – Abg. Silhavy – in Richtung des Abg. Wittauer –: Ja, das merkt man ohnehin! – Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung der Abg. Silhavy –: Sie waren eh schon dran, Sie haben eh schon 10 Minuten geredet! Schauen Sie lieber in Ihren Computer hinein!)

18.36

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte. (Weitere Zwischenrufe zwischen SPÖ und den Freiheitlichen.)

 


18.36

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses!


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