Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 219

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Ich darf hier auch erwähnen, dass gerade durch die Maßnahmen für ältere Dienstneh­mer, dass gerade mit der Maßnahme, 14 500 € im Jahr steuerfrei zu stellen, die Kauf­kraft gestärkt wird.

Die Einführung eines Härtefonds, der Bildungsanspruch und dergleichen mehr sind besondere Maßnahmen, um auch die soziale Sicherheit für die Zukunft – für alle Be­rufsgruppen, für alle Sparten, für alle sozialen Bereiche – sicherzustellen.

Ich ersuche Sie daher, auch im Sinne zukünftiger sozialer Verantwortung, den Budgets zuzustimmen. Die Arbeit ist mit der Abstimmung aber nicht zu Ende. Es ist notwendig, den Kolleginnen und Kollegen mit entsprechenden Informationen zur Seite zu stehen – und nicht unnötige parteipolitische Werbemaßnahmen zu setzen, denn auch dieses Geld könnte man vielleicht den Armen, von denen man ja immer wieder spricht, zur Verfügung stellen. Dann hätte man wenigstens etwas Gutes getan. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.01

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte. (Abg. Dr. Rasinger: Oje, der Jacky!)

 


22.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer meiner Vorredner, Kollege Wittauer, hat von der freiheitlichen Konsumentenpolitik gesprochen und gemeint, die SPÖ-Konsumentenpolitik wäre ein weißes Papier.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichtige: Die erste Staatssekretärin für Konsumentenschutz war Anneliese Albrecht, 1979 bis 1983. 1979 wurde bei uns – nach Schweden – das erste Konsumentenschutzgesetz in Europa geschaffen. Das war Teil der sozialdemokratischen Konsumentenpolitik. – Ich muss daher Ihre Vorhaltun­gen und Vorwürfe mit allem Nachdruck zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Konsumentenpolitik hat in der Politik einen relativ geringen Stellenwert. Man merkt dies am Namen des Ministeriums, und man merkt es auch in der Kompetenzverteilung, weil eben diese Materien als Querschnitts­materien auf viele Ministerien aufgeteilt sind.

Frau Bundesministerin! Daher glauben wir, dass gerade auf der Parlamentsebene dem Konsumentenschutz mehr Einfluss verliehen werden soll, und unsere Vorstellungen gehen dahin – Sie haben sie ja begrüßt –, dass ein Ausschuss für Konsumentenpolitik, wie auf EU-Ebene und in anderen europäischen Staaten, geschaffen werden sollte. Wir glauben, dass damit den Interessen der KonsumentInnen mehr Nachdruck verlie­hen werden kann und dass es hier auch zu ganz konkreten Regelungen kommt.

Wir werden uns daher erlauben, in einer der nächsten Sitzungen einen entsprechen­den Antrag einzubringen.

Aber es geht nicht nur um die parlamentarische Ebene, Frau Staatssekretärin: Es geht auch darum, dass die brennenden Probleme, die Konsumenten haben, auch in Öster­reich durch diese Regierung erkannt und gelöst werden. Wir diskutieren seit Jahren darüber, dass es Probleme mit den Mehrwertdiensten gibt. Wir reden über Probleme in der Medizinhaftung. Frau Staatssekretärin, es gibt viele Probleme. Sie haben mir in der Budgetanfragebeantwortung mitgeteilt, dass Sie Konsumentenpolitik koordinieren wer­den. – Ich kann Ihnen eines versprechen: Wir werden Sie daran messen, ob die wirkli­chen Probleme, die die Konsumenten in Österreich haben, die sich in den Beratungen des VKI oder der Arbeiterkammern ergeben, durch diese blau-schwarze Regierungs­mehrheit auch tatsächlich aufgegriffen werden.

 


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