Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 10

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es wird keine Weisung gegeben, sondern der Gerichtshof wird aufgelöst. (Abg. Dr. Fekter: Da ist Ihre Argumentation falsch!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie bei all diesen Unsinnigkeiten – und es sind justiz­politische Unsinnigkeiten – wirklich noch jemandem in die Augen schauen und sagen können, Sie stehen zu dem, dann, muss ich Ihnen sagen, ist es um die Geschicke dieses Landes wirklich sehr schlecht bestellt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Ich komme zum Schluss: Das, was Sie geboten haben, ist wirklich bedauerlich. Ich nenne als Beispiel nur noch das Urheberrechtsgesetz, womit Sie die Konsumenten-, die Künstlerinteressen völlig ignorieren. Ich glaube, es wird wirklich ein Aufatmen durch dieses Land gehen, wenn es von dieser Art der Regierungsführung wieder befreit ist. Insofern sollten wir uns auf diesen Zeitpunkt freuen. (Abg. Scheibner: Wunsch­denken!) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ohne auf die Worterteilung zu warten, hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter bereits zum Rednerpult begeben. – Sie ist zu Wort gemeldet und erhält das Wort für 10 Minuten.

 


9.13

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Danke, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wissen Sie, Herr Kollege Jarolim, wenn Sie damit beginnen, dass sozusagen der Jugendgerichtshof übersiedelt ist, weil man Einfluss auf die Rechtsprechung nimmt, und ich dann in einem Zwischenruf sage, dass der außergerichtliche Tat­ausgleich ja von der Staatsanwaltschaft gemacht wird und mit der Rechtsprechung diesbezüglich nichts zu tun hat, dann meine ich, Ihre Argumentation ist einfach schlichtweg falsch gewesen und ins Leere gelaufen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

809 Millionen € war das Budget 2002, 887 Millionen €, also eine Steigerung von 9,6 Prozent, das Budget 2003 und 875 Millionen € das Budget 2004. Das ist die Grö­ßenordnung, die das Kapitel „Justiz“ umfasst.

Interessant dabei ist, dass sich das Verhältnis zwischen Personalaufwand und Sach­auf­wand im Budget des Justizbereiches sukzessive in Richtung Sachaufwand verän­dert. War beispielsweise 1993 der Personalaufwand noch 62 Prozent des Gesamt­bud­gets und der Sachaufwand nur 37 Prozent, ist das Verhältnis 2004: Personal­aufwand 50,7 Prozent und Sachaufwand in etwa 49,3 Prozent. Sachaufwand und Perso­nalaufwand sind also fast gleichwertig. Das heißt, der Sachaufwand in der Justiz gewinnt an Bedeutung im Verhältnis zu den Personalkosten.

Das hat natürlich die Personalvertretung der Richter veranlasst – Sie, meine Damen und Herren, werden diese Resolution auch bekommen haben –, gegen diese Entwick­lung zu protestieren und sich gegen einen weiteren Stellenabbau auszusprechen.

Ich nehme das sehr ernst, Herr Minister, und schlage daher vor, dass man systema­tisch untersucht, wo die Richter entlastet werden könnten, wo im Justizapparat, insbe­sondere auch bei den Gerichten, Effizienzsteigerungen möglich wären und wie sich der Aktenanfall innerhalb der Justiz verteilt, ob es da regionale Unterschiede gibt, ob Einzelrichter vielleicht besonders belastet sind, während andere unter Umständen gar nicht ausgelastet sind. Erst wenn wir das genau kennen und wissen, wo Effizienz­steigerungen erzielt werden können, können wir darauf auch entsprechend reagieren.

Ich glaube auch, dass man materiellrechtlich, nämlich mit Gesetzesänderungen, eine Entlastung der Gerichte erreichen könnte. Beispielsweise gibt es den Vorschlag, den


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