Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 10

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samt sehr viele Volksbegehren in Österreich, fast alle sind folgenlos geblieben. Über die weitere Ausgestaltung, über die Weiterentwicklung von direkt demokratischen Mit­sprachemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger müssen wir daher dringend nach­denken! (Beifall bei den Grünen.)

Auch eine Modernisierung des Wahlrechtes im Hinblick auf eine erweiterte Partizipa­tionsmöglichkeit halten wir für wichtig und, nicht zuletzt, auch eine Stärkung der parla­mentarischen Kontrolle der gesetzgebenden Körperschaften. (Abg. Scheibner: Kein guter Beginn! Kein guter Beginn!) Man muss sich vor Augen führen, dass die jetzigen Kontrollrechte noch vorwiegend als Mehrheitsrechte konstruiert sind, was nur historisch erklärbar ist, da es seinerzeit das Parlament als Pendant zum Monarchen gab, in dem also die Mehrheitskontrollrechte angebracht waren. In der jetzigen Verfassung sind sie es nicht mehr.

Das, was im Zusammenhang mit den Aufgaben oft kommt – und ich möchte davor war­nen, das als ausschließliche Leitlinie für eine so große, moderne Staatsdiskussion zu nehmen –, sind ausschließlich Schlagworte wie Straffung, Effizienz, Einsparen und den Staat schlanker machen! In diesem Zusammenhang sind auch Sätze gefallen wie: Mehr Muskeln, weniger Fett! – Ich weiß nicht, was das verfassungspolitisch bedeuten soll, und möchte davor warnen, ein Zurückdrängen des staatlichen Handelns per se als Ziel anzunehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen eine grundlegende Diskussion: Was sollen die Aufgaben des Staates sein? Auf welcher Ebene sollen sie abgewickelt werden? Und: Wie sollen sie erfüllt werden? Und trotzdem: Ein modernes Staatsgrundgesetz zu machen, den österreichi­schen Föderalismus in Richtung mehr Partizipation umzubauen – das sind andere Auf­gaben, nicht ausschließlich: schlanker Staat und all das in Richtung Effizienz und Straf­fung anzudenken!

Abschließend: Wir haben erst in dieser Woche erfahren, welche organisatorische, ad­ministrative Gestaltung das Büro, der gesamte Konvent haben soll. Und da macht sich neuerlich eine Schieflage bemerkbar, die schon bei Zusammensetzung des Konvents aufgefallen ist, nämlich eine sehr starke Betonung der Exekutive und eine viel zu geringe Betonung der Legislative, die sich jetzt vor allem darin zeigt, dass die Büromit­arbeiter ausschließlich aus den Ministerien entsendet werden sollen und nicht über eine objektive Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden können. Das war für uns letztendlich der Schlusspunkt dieser Schräglage, die schon mit der aus meiner Sicht verfehlten Einsetzung eines Gründungskomitee in einem „sui generis“-Prozess des Bundeskanzlers und nicht des Parlamentes begonnen hat.

Wir werden weiterhin versuchen, unsere Ideen konstruktiv einzubringen. Aber leider ist es uns heute nicht möglich, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Kein guter Beginn! Gegen den eigenen Antrag zu stim­men! Das ist ganz schlimm!)

20.44

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sie können vereinbarungsgemäß auch nicht vorliegen. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen im Zusammenhang mit der Vorlage 114 der Bei­lagen, dem Antrag Khol, Fischer, Scheibner und Glawischnig.

Ich werde zunächst über den Abänderungsantrag, der von Khol, Fischer und Scheibner eingebracht wurde und sich auf § 3 des Gesetzentwurfes bezieht, danach über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstim­men lassen.

 


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