Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 196

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

um einen Gesetzentwurf geht, der, glaube ich, für unseren Anlagemarkt, für unseren Kapitalmarkt eine wichtige Erweiterung darstellt.

Was waren die Motive? – Die waren ziemlich klar: Wir stellen eine steigende Nach­frage nach Immobilien fest, die als langfristige, sichere Anlage gelten und die auch im Bereich der Pensionsvorsorge eine wichtige Funktion übernehmen werden.

Zu diesem Aspekt darf ich Folgendes sagen: Auch wenn in den letzten Wochen und Monaten von der Opposition oft das Drei-Säulen-Modell der Pensionsvorsorge atta­ckiert wurde – diese Frage, meine Damen und Herren, werden nicht wir entscheiden, sondern die Betroffenen selbst. Der Markt wird das entscheiden, und wir stellen fest, dass am Markt auch immer mehr junge Menschen bereit sind, selbst für ihre Pension entsprechend vorzusorgen. Es ist daher ein wichtiges Gesetz, das wir heute hier beschließen.

Das zweite Motiv war, dass wir in den letzten Jahren gesehen haben, dass immer stär­ker ausländische Immobilien-Investmentfonds nach Österreich drängen, und daher haben wir gemeint, es wäre politisch klug, ein eigenes Immobilien-Investmentfondsge­setz zu schaffen.

Ziel war erstens größtmögliche Sicherheit für die Anleger. Daher gilt das Ganze als Bankgeschäft. Es unterliegt der Finanzmarktaufsicht. Jährlich haben zwei unabhängige Prüfer den Wert festzustellen. Im Gesetz sind also alle Sicherheiten vorgesehen, die für den Anlegerschutz sorgen.

Zweitens wollten wir, wenn wir dies tun, auch ein konkurrenzfähiges Produkt haben. Wir haben uns daher bemüht, insbesondere die steuerlichen Bestimmungen so zu ge­stalten, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen sagen können, wir gehen davon aus, dass die Konkurrenzfähigkeit gegeben ist.

Ich gebe aber gerne zu, dass das nicht einfach, sondern eigentlich die Quadratur des Kreises war: Einerseits wollten wir eine Gleichbehandlung mit Wertpapieren haben, ist gleich 25 Prozent Endbesteuerung. Auf der anderen Seite wollten wir vermeiden, dass Direktinvestments und Immobilienfonds unterschiedlich behandelt werden. Die Quadra­tur hat ergeben, dass wir gesagt haben: Endbesteuerung ja, aber auf Basis einer er­weiterten Bemessungsgrundlage, die schon cashflowähnlichen Charakter bei der Gewinnermittlung hat.

Insgesamt, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Schritt in die Zukunft eines noch leistungsfähigeren Anlagemarktes setzen, dass wir damit die Weichen stellen für etwas, was einem Bedürfnis breiter Kreise der Bevöl­kerung entspricht: langfristige, sichere Veranlagung, insbesondere auch im Bereich der Pensionsvorsorge.

Ich bedanke mich noch einmal bei beiden Oppositionsparteien für die so konstruktive Diskussion im Finanzausschuss und für die Einstimmigkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.21

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


19.22

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr ge­schätzte Damen und Herren! Natürlich sind Immobilien normalerweise eine sichere An­lageform. Ich möchte sagen, dass wir eine Konsensmaterie haben, aber Sie können sich alle daran erinnern, dass wir in Skandinavien 1991/1993 Probleme hatten, die den Immobilienmarkt erschüttert haben, es gab Bankenprobleme in Bayern, die Schneider-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite