Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 248

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sie verschreiben, zugleich Provisionen für den Verkauf dieser Geräte kassieren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Die Änderung des Lebensmittelrechts geht auf zwei wesentliche europäische Ent­scheidungen zurück. Zum einen soll die Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie umge­setzt werden, zum anderen soll die gesundheitsbezogene Werbung nach dem EuGH-Urteil neu geregelt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass für die Gesundheit eine vielseitige und ausgewogene natürliche Ernährung entscheidend ist. Was bei Nah­rungs­ergänzungsmitteln passiert, ist schlichtweg teilweise Betrug am Konsu­men­ten.

Frau Bundesministerin! Die Regierungsvorlage wird den Problemen nicht gerecht. Und ich möchte es ganz kurz machen: Es gibt Nahrungsergänzungsmittel wie das hier (der Redner stellt eine Packung „Strobby“ auf das Rednerpult), die als Medizinprodukte angemeldet werden. Es gibt Nahrungsergänzungsmittel, die über Internet, über Postfachfirmen vertrieben werden wie jetzt das neue Libido Nahrungsergänzungs­mittel. Ich zitiere: Libido ist ein Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung des natür­lichen Liebesbegehrens.

Frau Bundesministerin! Ich frage Sie, wie Sie in Zukunft, wenn nur mehr die Etikette abgeliefert werden muss, die Wirksamkeit beziehungsweise die einzelnen Stoffe dieses Produktes kontrollieren werden.

Wir gehen von einem anderen Ansatz aus: Wir glauben, dass in allen Vertriebs­bereichen – sowohl über Internet als auch über Postfachfirmen – eine umfassende Markt­beobachtung zu erfolgen hat. Der nun vorliegende Gesetzentwurf wird den Problemen nicht gerecht. Die Konsumentenschützer in Österreich haben ein Problem – Sie können mit Ihrer Kollegin, Frau Staatssekretärin Haubner, darüber reden –: Men­schen wissen nicht, was in derartigen Produkten enthalten ist. Und wenn es keine ent­sprechenden Kontrollen gibt, werden Menschen diese Produkte kaufen, daran glauben, dann enttäuscht sein und dann fragen: Warum wird in Österreich nicht adäquat kon­trolliert? (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Kritikpunkt richtet sich an eine unvollständige Umsetzung, nämlich der Ent­scheidung des Europäischen Gerichtshofes, und auch daran, dass die nationalen Mög­lichkeiten, die das europäische Recht im Rahmen der Lebensmittelgesetzgebung ge­boten hat, von Ihrer Regierung, Frau Bundesministerin, der österreichischen Bundes­regierung, nicht ausgenützt wurden, und daher lehnen wir diese Regierungsvorlage ab. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Das ist aber schlecht!)

22.03

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Rasinger zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.03

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Als Arzt freue ich mich immer, wenn ich einem Patienten helfen kann, noch dazu mit einfachen Methoden. So gesehen war ich glücklich, wenn ich in der Werbung gelesen habe, was das Magnetfeld alles kann: anzuwenden bei Allergien, Bandscheibenvorfall, Durchblutungsstörung, Schlafstörung, also fast alles. Der Nachteil ist nur: Es hält oft nicht das, was es verspricht.

Das weiß ich von vielen Patienten, die es sich gekauft haben. Sie haben gesagt: Ich brauche keinen Arzt, wozu brauche ich eine Diagnose oder Therapie, wozu soll ich mich in ein Wartezimmer setzen und warten, wozu soll ich mich einer mühsamen Abklärung unterziehen, es reicht, wenn auf die Werbung reagiere! – Ein Nachteil ist


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