Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 256

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Trotzdem ist aber von mir grundsätzliche Kritik zur Gesundheitspolitik anzumerken, denn ich habe schon den Eindruck, dass Sie, Frau Bundesministerin, in der Gesund­heitspolitik relativ untätig waren, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich froh darüber sein soll oder nicht, denn die Erfahrung in den letzten Monaten hat ja gezeigt: Immer dann, wenn die Bundesregierung besonders eifrig ist, geht das auf Kosten der Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Man sieht das auch daran, dass Sie die Zweckbindung der Tabaksteuer für die Kran­kenkassen haben wegfallen lassen; das sind immerhin 82 Millionen €. Gleichzeitig denken Sie darüber nach, dass ein genereller Selbstbehalt im Gesundheitswesen Platz greifen soll.

Frau Bundesministerin, Sie würden damit jene Menschen treffen, die nicht den Vorteil haben, wohlhabend zu sein. Kranke Arme wären diejenigen, die zur Kasse gebeten würden.

Wichtig wäre bei einer guten Gesundheitspolitik, dass es ein Gesamtkonzept in Richtung Qualitätssteigerung des Gesundheitswesens gibt, damit die Kranken bei der Behandlung eine gute Versorgung haben und auch in Zukunft nach dem neuesten Stand der Medizin behandelt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ebenso notwendig ist in diesem Zusammenhang auch ein Ausbau der Präventiv­maßnahmen. Es müssen auch Überlegungen dahin gehend angestellt werden, wie man jenen Menschen, die alt sind, eine entsprechende Pflege zukommen lassen kann.

Besonderer Handlungsbedarf in diesem Zusammenhang besteht meines Erachtens bei der Koordinierung und der Zusammenführung von bisher oft nicht sehr sinnvollen regional organisierten Versorgungsangeboten. Das heißt, man muss das Gesundheits­system so organisieren, dass es eine Erstdiagnose vor Ort gibt, eine Behandlung in Hochleistungsmedizinzentren und eine entsprechende Nachbehandlung und Nachver­sor­gung in Wohnnähe.

Österreich hat, international gesehen noch – ich betone: noch! – einen sehr guten Stand in der Gesundheitspolitik, und das wäre eigentlich eine sehr gute, solide Grund­lage für eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung im Sinne der Patientenrechte, aber auch im Sinne des Kostenbewusstseins. Da muss aber klug gehandelt werden.

Frau Bundesministerin, ausruhen auf den Lorbeeren der Vergangenheit und gleich­zeitig Postenschacher in der Sozialversicherung betreiben, das macht weder eine gute Ministerin aus, noch wird es die Qualität in der Gesundheitspolitik sichern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.31

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Abgeordnete Steibl. Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


22.32

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenig wurde in dieser Debatte zum MTA-Gesetz gesprochen, und gerade das ist ein sehr wichtiges Gesetz auf dem Gebiet der Freiberuflichkeit für sämtliche im MTA-Gesetz geregelten Berufe. Wir schaf­fen nun in diesem Bereich eine bessere Regelung.

Trotz einiger Beschwerden beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof wurde jetzt durch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU diese Regelung ermöglicht, und umso erfreulicher ist es nun, dass ein hochqualifizierter Frauenberuf mit dieser Gesetzesno­velle den Zugang zur Freiberuflichkeit erhält, womit die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern weiter gefördert wird.

 


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