Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 270

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Mehrlings­geburten, und da gebe ich ihm wahrlich Recht. (Abg. Prinz: Ja, da liegt genau der Unterschied!)

Die Kritik der SPÖ am Kinderbetreuungsgeld wird durch die nun vorliegende Studie wis­senschaftlich bestätigt. Mit der Regelung zum Kinderbetreuungsgeld sollte die Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich Betreuung der Kinder und die Erwerbsbeteiligung der Frauen erhöht werden. Das Gegenteil ist das Ergebnis! Die Zuverdienstgrenzen veranlassen nur kleine Gruppen von Frauen zu einer rascheren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, insbesondere junge Frauen, Frauen mit mehreren Kindern und Frauen mit geringen Arbeitsentgelten ziehen sich längere Zeit aus dem Erwerbsleben zurück. Gleichzeitig sinkt die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld durch Väter. (Abg. Scheibner: Warum kann man Reden nicht auch schriftlich einbringen, das würde sehr viel Zeit sparen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Bundeskanzler Schüssel meinte im Zusammenhang mit der Pensionsreform in einem Interview, dass wir unter anderem auch deshalb län­ger arbeiten müssen, weil es in einigen Jahren einen Arbeitskräftemangel geben wird. (Abg. Neudeck: Warum lesen Sie nicht nur jede zweite Zeile, dann ginge es schneller!)

Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wenn Sie diese Aus­sage ernst nehmen, dann ist es höchste Zeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Familie und Beruf wirklich besser vereinbaren zu können. Derzeit bewirken Sie den Rückzug von Frauen aus dem Erwerbsleben.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Riepl und GenossInnen ein (Abg. Steibl: „GenossInnen“! Warum können Sie nicht „Kolleginnen und Kollegen“ sagen?):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Riepl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, folgende Änderungen zum Kinderbetreuungsgeldgesetz und weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorzulegen:

Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sollte flexibler gestaltet sein: Wer nicht die volle Zeit des Bezuges in Anspruch nimmt, soll die Möglichkeit bekommen, ein höheres Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Ab einer Mindestdauer des Bezuges von einem Jahr soll die derzeit höchstmögliche Gesamtsumme des Kinderbetreuungsgeldes zur Verfügung stehen. Mütter und Väter sollen die Möglichkeit haben die Bezugszeit des Kindergeldes bis zum Schuleintritt des Kindes individuell zu wählen.

Der Kündigungsschutz soll wie bisher während der Schwangerschaft beziehungsweise ab Bekanntgabe der Karenz und während der gesamten Bezugsdauer des Kinder­betreuungsgeldes gelten.

Ein Recht auf Elternteilzeitarbeit bis zum Ablauf des ersten Schuljahres des Kindes mit einem Rückkehrrecht in die Vollzeitbeschäftigung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite