Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 153

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das gesamte Bildungssystem, Frau Bundesministerin! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek.)

17.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gehrer zur Abgabe einer Stellungnahme, die nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung 10 Minuten nicht überschreiten soll. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.20

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident, Hohes Haus! Ich stelle erstens fest, dass wir die Anfragen nach unserem Wissensstand gewissenhaft beantwortet haben. Wir haben die tatsächlichen Zahlen der Bundesschulen und haben die Länder dann gebeten, uns nach Schulanfang et­waige Zahlen dazu zu nennen, wie es bei ihnen jetzt ausschaut. Das Datenmaterial wird aber bedeutend größer werden, wenn es das Bildungsdokumentationsgesetz gibt, und ich werde sehr froh sein, wenn ich dann auf Grund dieses Gesetzes auch alle Daten aller Pflichtschulen aus allen Bundesländern zur Verfügung habe.

Zweitens: Ich finde es eigenartig, dass Sie sich in der SPÖ-Fraktion nicht daran erin­nern, dass Sie vor einigen Jahren ein sehr fortschrittliches Gesetz beschlossen haben. Darin steht:

„Ganztägige Schulformen sind in einen Unterrichtsteil und einen Betreuungsteil geglie­dert. Diese können in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden. Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungs­teiles ist erforderlich, dass alle Schüler einer Klasse am Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sind sowie dass die Erziehungsberechtigten von mindes­tens zwei Dritteln der betroffenen Schüler und mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrer zustimmen.“

Das heißt: Wir haben die gesetzliche Grundlage, dass mit Beschluss durch Eltern und Lehrer die Ganztagsschule, wie Sie es sich wünschen, eingeführt werden kann. Sie kann an jedem Ort in dieser Art und Weise umgesetzt werden.

Des Weiteren heißt es in diesem Gesetz:

„Bei getrennter Abfolge dürfen die Schüler für den Betreuungsteil in klassenüber­greifenden Gruppen zusammengefasst werden; der Betreuungsteil darf auch an einzel­nen Nachmittagen der Woche in Anspruch genommen werden.

Die Festlegung der Standorte öffentlicher ganztägiger Schulformen erfolgt unter Be­dacht­nahme auf den Bedarf durch die Schulbehörde erster Instanz.“ – Zitatende.

Das heißt: Es ist die gesetzliche Grundlage für jede Variation von Nachmittags­ange­boten gegeben. Es kann an jedem Standort gemacht werden, und es braucht keine zen­trale Verordnung von oben, die bestimmt, in jener Stadt und an jenem Ort müsse es gemacht werden. (Abg. Schieder: Wenn zwei Drittel dafür sind!) – Ich glaube, es ist wichtig, dass die Eltern mehrheitlich dafür sind, wenn man die ganze Klasse dazu verpflichte, den ganzen Tag in der Schule zu bleiben. (Abg. Schieder: Das ist mehr als die Mehrheit!) – Das Gesetz haben Sie beschlossen! (Abg. Schieder: Ja, aber es ist mehr als die Mehrheit!)

Ich sage ihnen: Es gibt Eltern, die wollen das nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.) Es gibt Eltern, die wollen, dass ihre Kinder in den Sport­club oder in die Musikschule gehen, und es gibt auch Eltern, die den Kindern am Nach­mittag Ressourcen zur Verfügung stellen, damit die Kinder in einem Bereich in ihrem Grätzl aufgehoben sind, wo sie auch Freunde haben. Es gibt Eltern, die wollen nicht,


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