Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 55

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ihren Umgang mit AsylwerberInnen, die sexuelle/geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgründe anführen, auszuarbeiten und im Verordnungswege zu erlassen.

Dieser Kriterienkatalog soll den Asylbehörden eine Orientierung geben, welche Formen von geschlechtsspezifischer Verfolgung in Österreich als Asylgründe anerkannt wer­den. Dabei sind insbesondere drohende (weitere) Genitalverstümmelung, Zwangs­heirat, Vergewaltigung oder drohende Witwenverbrennung als Asylgründe aufzuneh­men. Des weiteren soll darin explizit eine Handhabe gegeben werden, wie ge­schlechtsspezifische Verfolgungsgründe erkannt und den davon betroffenen Personen ihre rechtzeitige Geltendmachung erleichtert werden kann – etwa durch geeignete Rahmenbedingungen in der Ersteinvernahme. Oberstes Ziel muss ein rücksichtsvoller und humaner Umgang der Behörden mit diesen Personen, die häufig schwer trauma­tisiert sind, sein.

Weiters wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, eine Gender Mainstreaming-Analyse des gesamten Vollzugs des Asylgesetzes sowie verwandter Bereiche wie der Bundesbetreuung vorzunehmen. Dabei ist beispielsweise zu untersuchen, ob und ggfs. wie sich die Situation und Behandlung männlicher und weiblicher AsylwerberInnen unterscheidet, wie die Geschlechterquote bei der Antragstellung und bei den Entschei­dungen über Asylanträge sowie bei der Aufnahme in Bundesbetreuung aussieht, wie sich die Situation von Männern und Frauen in der Bundesbetreuung darstellt, sowie weitere geschlechtsspezifisch relevante Fragen in diesem Bereich.

Die unterfertigten Abgeordneten schlagen für die Erstellung des Kriterienkataloges so­wie die Durchführung des Gender Mainstreaming im Asylbereich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus ExpertInnen, NGOs, ParteienvertreterInnen und Behör­denvertreterInnen vor, diese Arbeitsgruppe ist zu mindestens 50% mit Frauen zu besetzen.

Der Kriterienkatalog sowie ein Bericht über die Ergebnisse des Gender Mainstreaming sind bis Mitte 2004 zu erstellen und dem Parlament zur Information zuzuleiten.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. 7 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


12.17

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Österreich hat eine lange, aber vor allem auch vorbildliche Tradition in der Flüchtlingshilfe. Wir erinnern uns alle noch an den Ungarnaufstand, wir erinnern uns an die Tschechenkrise, wir erinnern uns an die Situa­tion, als der Eiserne Vorhang direkt an Österreichs Grenzen war, daran, dass Öster­reich immer vorbildlich gehandelt hat, wenn Flüchtlinge gemäß der Genfer Konven­tion – das sind Personen, die entweder rassisch, religiös oder politisch verfolgt sind – zu uns nach Österreich gekommen sind und mit offenen Armen aufgenommen wurden.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Situation hat sich dramatisch verändert. Davor dürfen wir nicht die Augen verschließen! Im Jahr 2002 wurden 37 000 Asylanträge in Österreich gestellt. Das ist nicht mehr vergleichbar mit der Zeit, als tatsächlich „Konventionsflüchtlinge“ nach Österreich gekommen sind. Das hat jetzt eine andere Qualität. Man muss die Dinge eben auch offen ansprechen.

Wenn insgesamt nur, wie der Herr Bundesminister sagt, in 1 000 Fällen tatsächlich Asylstatus gewährt wurde, dann muss man dazu sagen, dass 25 Prozent dieser Antragsteller einfach nur Scheinasylanten sind, Menschen sind, die nach Österreich


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