Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 167

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Ablehnung beziehungsweise Einstellung der Notstandshilfe durch das AMS, weil Herr R. auf Grund seiner Krankheit nicht als arbeitsfähig gilt. – Zitatende.

Die einzige Möglichkeit auf Erwerb wäre der Pensionsanspruch mit 65 Jahren auf Grund seiner geleisteten Arbeitszeit gewesen. Man weiß aber, dass die Lebenserwar­tung bei dieser Krankheit nicht sehr hoch ist: Ektodermale Dysplasie, kurz „AED“, klingt nicht sehr gefährlich, ist aber fürchterlich. Menschen, die an dieser Krankheit leiden, haben keine Schweißdrüsen; ihr Körper ist nicht in der Lage, auf Hitze zu reagieren. Diese Menschen haben permanent eine hohe Körpertemperatur, und jeder, der schon einmal Fieber hatte, kann sich vorstellen, was das heißt.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass hier wirklich Eile geboten ist, die Anregun­gen der Volksanwaltschaft zu unterstützen und dieses Problem zu erledigen. Diese Erkrankung ist in Österreich zwar nicht sehr häufig, aber es gibt an die 100 Fälle. So sind etwa auch Verwandte dieses betroffenen Mannes, der 16 Jahre lang gearbeitet hat, ohne dass er das gedurft hätte, wie das Gesetz das auch feststellt, ein Neffe und eine Großnichte, mit der gleichen Krankheit behaftet.

Ich glaube, hier ist wirklich Eile geboten, den Anregungen der Volksanwaltschaft Folge zu leisten. Dem Herrn Bundesminister, der ja jetzt von der „Vizekanzlerei“ entbunden ist, ist zu wünschen, dass er Zeit hat, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Das wünsche ich mir, und ich danke der Volksanwaltschaft, die wieder einmal bewie­sen hat, auf welcher Seite sie steht: auf der Seite der Schwächeren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.15

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


19.15

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Dame und Herren Volksanwälte! Selbstverständlich schließe ich mich aus vollster Überzeu­gung dem Dank meiner Vorredner für die von Ihnen geleistete Arbeit an, und zwar nicht nur für die für uns Abgeordnete geleistete Arbeit, sondern vor allem für die Arbeit für die so zahlreichen Beschwerdeführer in Österreich.

Ich sage auch ganz deutlich, es hat wohl nicht nur die Fernsehsendung dazu geführt, dass der Beschwerdeanfall so stark gestiegen ist, aber doch auch. Man hat daran gesehen, glaube ich, wie falsch die Entscheidung gewesen ist, damals die erfolgreiche Fernsehsendung „Ein Fall für den Volksanwalt“ einzustellen. Selbstverständlich trägt eine derartige, auch sehr professionell vorgetragene Sendung – gerade auch das Auf­treten der Volksanwälte in dieser Sendung ist sehr professionell – sehr wohl dazu bei, dass die Menschen überhaupt einmal erst eine Information bekommen über die Mög­lichkeit der Beschwerde und auch darüber, wie eine derartige Beschwerde auch erledigt werden kann.

Ich glaube, wir Abgeordnete haben gut daran getan, dass wir entgegen den sonstigen Prinzipien der Personaleinsparungen doch einvernehmlich dafür gesorgt haben, dass die Volksanwaltschaft zwar keinen sehr großen Mehraufwand an Personal zugestan­den bekommt, aber doch immerhin einiges, was ihre Arbeit erleichtert.

Frau Abgeordnete Stoisits hat in ihren Ausführungen ein bisschen – ich will nicht sagen: Zweifel gegenüber diesem Volksanwalt – Herrn Volksanwalt Stadler angespro­chen und gesagt, er habe einen sehr persönlichen Zugang zu manchen Fällen und vielleicht den einen oder anderen ... (Abg. Mag. Stoisits: Nobel ausgedrückt!) – Nobel ausgedrückt? Gut, dann sage ich es konkret – ich wollte dich nicht in dieser Allgemein­debatte punzieren –: Sie hat ihm mangelnde Objektivität vorgeworfen.

 


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