Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 55

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Linie die Unabhängigkeit der Rechtsprechung im Auge zu haben hat, geht! – Ich greife hier jetzt willkürlich nur einige heraus: zum Beispiel die Abschaffung der verhand­lungsfreien Zeit, der so genannten Gerichtsferien – das habe ich dort gelesen auf den Tafeln, die Sie ja leider nicht mehr sehen konnten, weil Sie schon vorher weggegangen sind; aber die RichterInnen haben diese sichtbar in die Höhe gehalten!

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Notstandstag der Richter war über­haupt ein besonderes Erlebnis für mich, denn ich bin es nicht gewohnt, dass RichterInnen und StaatsanwältInnen plötzlich mit Tafeln dastehen. Das ist eher etwas, was nicht ganz der Art und Weise entspricht, in der sich die österreichische Richter­In­nenschaft bisher auszudrücken pflegte. Darum habe ich es auch besonders ernst genommen, wenn diese zu solchen auch durchaus alternativen Maßnahmen, wie Ta­feln zu schreiben, greift. – Und das war eben einer der Vorschläge.

Ein zweiter betraf die Frage des Beisitzers im Schöffenverfahren. Ebenso war dort davon, die Technik zu verbessern, zu lesen; auch der Vorschlag, leichte Verkehrs­unfälle auf Schiedsstellen zu übertragen. – Diese Punkte seien hier nur exemplarisch angeführt.

Herr Minister! Es steht mir nicht an, Ihnen einen Rat zu geben. Ich kann nur darum bitten, dass Sie sozusagen so viel politische Klugheit an den Tag legen, dass Sie nicht die in den letzten Tagen und Wochen gezeigte – wie soll ich sagen? – Hartherzigkeit, jetzt im politischen Sinn, mit der Sie den RichterInnen und StaatsanwältInnen gegen­übertreten, weiter an den Tag legen, sondern dass Sie die Kooperationsbereitschaft, die dort demonstriert wurde, ernst nehmen, denn die österreichische rechtsuchende Bevölkerung möchte diese Kooperationsbereitschaft! Und sie möchte, dass die Justiz unabhängig, schnell und im Sinne der rechtsuchenden Bevölkerung arbeitet.

Das wünschen wir uns, und das ist Ihr Auftrag. Das ist der Auftrag, den Sie als höchs­tes Justizverwaltungsorgan zu erfüllen haben! (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ord­neten der SPÖ.)

11.03

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Minister.

 


11.03

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte wieder zum Außerstreitverfahren und zum mietrechtlichen Außerstreitgesetz zurückkommen. Sie, Frau Abgeordnete Mag. Stoi­sits, haben einen Artikel zitiert, dessen Titel lautet: „Recht bekommen oder ,brennen‘“. Das bedeutet, dass man entweder überhöhte Betriebskosten bezahlt oder zu Gericht geht; so scheint dieser Artikel angelegt zu sein.

Richtiger wäre, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, die gegebene Situation so zu be­schreiben: „Recht bekommen und trotzdem ,brennen‘“, denn wenn Sie heute Mieter sind, müssen Sie entweder der Mietervereinigung Ihre Beiträge bezahlen oder einen Rechtsanwalt bezahlen, sonst bekommen Sie nicht Recht. Also „Recht bekommen und trotzdem ,brennen‘“, so ist die derzeitige Situation.

Weil Sie mich in Bezug auf meine Ausführungen zur Frau Abgeordneten Bures kritisiert haben: Ich habe es nicht unsachlich gemeint, es tut mir Leid, wenn es anders ver­standen wurde. Ich reiche die Ziffern nach: Die Einschreibegebühr bei der Mieter­ver­einigung beträgt 43,60 €, die Jahresmitgliedschaft kostet 36,10 €, und wenn Sie in einem Verfahren, das anhängig ist, Rechtsschutz benötigen und Sie nicht sechs Mo­na­te versichert sind, dann müssen Sie weitere 120 € bezahlen, also in diesem Fall ins­gesamt nahezu 200 €.

 


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