Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 57

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unverblümt sagt: Die Richter müssen aufpassen, dass sie nicht „in Populismus“ ver­fallen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist schon sehr denkwürdig (Abg. Dr. Fek­ter: Das dürfte ein Politiker nie sagen!), und es kommt in diesem Zusam­menhang dann auch noch ein Verein zu Wort, ein Sozialverein, der sich „Neustart“ nennt und der einen wertvollen Ratschlag gibt, wie man denn erreichen könnte, dass die Gefangenenzahlen wieder sinken. Dieser sagt nämlich: Wenn man statt 40 Prozent nunmehr 50 Prozent der gesetzlich möglichen bedingten Entlassungen aussprechen würde, dann wären 414 Gefangene frei. Er geht sogar noch weiter und sagt dann: Eine weitere Reduktion von Gefangenen wäre zu erzielen, wenn die U-Haft um 5 Prozent weniger verhängt werden würde, was bedeuten würde, dass 246 Häftlinge weniger im Gefängnis wären. Und wenn man letztendlich dann auch noch die Dauer der U-Haft von 42 Tagen auf 30 Tage senken würde, dann wäre überhaupt kein neues Gefängnis notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Unsinn kann nicht unwidersprochen blei­ben, und deshalb habe ich mich hier auch zu Wort gemeldet. Es dürfte dem Sozial­verein und seinem Sprecher völlig entgangen sein, dass die Kriminalität steigt (Abg. Mag. Wurm: Das war gestern, diese Debatte!) und dass in absoluten Zahlen in gewis­sen Deliktsgruppen auch die Aufklärungsquote höher ist. Na logischerweise werden dadurch die Gefängnisse stärker belegt!

Das wichtigste Argument, das dieser Vereinssprecher völlig außer Acht gelassen hat: Es wird bei der Rechtsprechung immer auf den Einzelfall abgestimmt. Ich kann doch nicht einfach sagen: Statt 40 Prozent sollen 50 Prozent bedingte Entlassungen ausge­sprochen werden. – Nein, es kommt doch immer auf den Einzelfall an und nicht auf den Prozentsatz! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vertrauen in die unabhängige Richter­schaft ist ungebrochen. Dieser unnötige Appell des Richters und vor allem auch dieses Sozialvereins, mehr freizulassen, wird, so hoffe ich, ungehört verhallen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.11

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Stadlbauer zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.11

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Minister, es geht um das Prozesskostenrisiko. Ihre Nicht-Beantwortung des Beispiels (Bundes­minister Dr. Böhmdorfer spricht mit der vor der Regierungsbank stehenden Abg. Mag. Stoisits) – Sie können dann ohnedies im Protokoll nachlesen, was ich Ihnen sa­ge – von Kollegin Bures zeigt ja, dass es nicht einmal für Sie einfach ist, das Pro­zesskostenrisiko abzuschätzen. Das heißt, es ist auch für die Mieter und Mieterinnen nicht einfach, das Prozesskostenrisiko abzuschätzen – anders als Sie es immer dar­stellen wollen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dass es für Sie nicht einfach ist, wundert mich nicht!)

Aber jetzt zu einer anderen Sache. Ich habe in meiner letzten Rede hier von Minister Böhmdorfer eingefordert, dass die Unterhaltsverfahren für volljährige Kinder schnell vereinfacht werden müssen, und ich stehe nicht an zu betonen, dass es mich sehr freut, dass wir das heute auch tatsächlich beschließen. Damit wird das Unterhalts­verfahren für volljährige Kinder jetzt vom strittigen ins Außerstreitverfahren verschoben, und das ist nur allzu logisch, denn wir sollten hier keinen Unterschied machen zwi­schen minder- und volljährigen Kindern.

 


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