Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 59

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schon aus Kapazitätsgründen unmöglich sein, das nötige Know-how aufzubauen und die Kontakte im sozialen Netzwerk zu pflegen.“

Ich zitiere weiter: „Es liegt auf der Hand, dass ein Richter, der im Jahr vielleicht 5 Ob­sorgeentzugsverfahren zu führen hat, zu 95 % aber mit anderen Materien beschäftigt ist, die ebenfalls spezifisches Fachwissen und Vernetzungen erfordern, nicht zum Ex­perten für die Verfahren besonders gefährdeter Minderjähriger werden kann.“

Sie sehen also, meine Damen und Herren: Eine Hürde wird weggeräumt, dafür wird die nächste schon wieder aufgestellt! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.15

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, der von Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Dr. Fekter und Dr. Partik-Pablé unterzeichnet ist, ist ordnungsgemäß eingebracht und wird zur Abstimmung gelangen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.16

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht heute hier die Außerstreit-Reform auf der Tagesordnung, und es wurde bereits von vielen Seiten gewürdigt, welch wichtigen Schritt dies darstellt, ein Gesetz, das knapp 150 Jahre alt ist, auf einen neuen Stand zu bringen.

Diese Reform wurde, wie auch bereits von einigen Vorrednern betont wurde, sehr gut vorbereitet. Sie wurde eigentlich über Jahrzehnte, kann man sagen, in den ent­sprechenden fachlichen Gremien diskutiert. Es hat in diesen 15 bis 20 Jahren eine Vielzahl von hochkarätigen Veranstaltungen gegeben. So wurden – um nur einige Bei­spiele zu erwähnen – auf drei Richterwochen, auf Anwaltstagungen und auch auf anderen einschlägigen juristischen Veranstaltungen und Symposien Arbeiten geleistet, durch die, gemeinsam mit den Beamten im Ministerium, dieses Gesetz vorbereitet wurde.

Ich war heute etwas verwundert über die Aussage von Kollegin Stoisits, die das auch bestätigt hat – zwar mit einer anderen Zielrichtung, nämlich um hier den Anteil von Minister Böhmdorfer zu schmälern –, indem sie gesagt hat, dass das Gesetz schon jahrelang im Ministerium liegt und nur mehr beschlossen werden müsse.

Mich wundert das insofern, als im Ausschuss gerade die Vertreter der Opposition, Kol­legin Stoisits und vor allem auch Kollege Jarolim, weil sie so unvorbereitet wären und weil man dieses Gesetz erst intensiv überprüfen und studieren müsse, verlangt haben, das noch einmal auf die lange Bank zu schieben und sich damit intensiv zu be­schäftigen – unter Missachtung dieser vielen, vielen Vorbereitungsarbeiten, die da schon erfolgt sind.

Es freut mich aber natürlich, dass diese paar Tage seit dem Justizausschuss doch ausreichend Zeit geboten haben, dass Sie, die Vertreter der Opposition, sich doch mit diesem Gesetz vertraut machen konnten, und dass Sie heute letztlich auch zustimmen werden und die positiven Seiten dieses Werkes heute auch schon mehrmals betont und herausgestellt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heit­lichen.)

Ich möchte auch noch einen Beitrag aus meiner beruflichen Erfahrung zum Thema dieser viel diskutierten Kostenersatzregelung leisten, die heute, sehr beschränkt – was mich wundert – auf den wohnrechtlichen Teil, immer wieder kritisiert worden ist und auch im Ausschuss das einzige Thema war, worüber diskutiert wurde. Dieses Beispiel


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