Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 60

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aus meiner beruflichen Praxis betrifft eine Mutter mit zwei Kindern, eines ist minder­jäh­rig, eines ist volljährig. Beide wollen ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater geltend machen, der alle Möglichkeiten ausnützt, das Verfahren zu verzögern, Ein­wän­de zu erheben. So ein Verfahren kann dann wirklich auch ein Jahr oder länger dauern und auch entsprechend hohe Kosten verursachen.

Als Ergebnis bekommen beide Kinder den angemessenen Unterhalt vom Gericht bestätigt und zugesprochen. Allerdings: Das volljährige Kind erhält auch die Kosten – und diese sind bei solch einem langen Verfahren nicht unbeträchtlich – vom Vater ersetzt, das minderjährige Kind hingegen nicht. Dieses kann einen guten Teil der Un­ter­haltsbeiträge, die nachzuleisten sind, gleich dazu verwenden, die Kosten, die für die Durchsetzung dieses Anspruchs notwendig waren, abzudecken. – Und das soll fair und gerecht sein, meine Damen und Herren? – Meiner Meinung nach ist es das nicht.

Mit diesem Gesetz wird nunmehr der Schritt dahin gesetzt, dass derjenige, der letztlich Recht bekommt, auch die Kosten ersetzt erhält. Das ist ein guter Grundsatz unserer Rechtsordnung in anderen Bereichen und soll daher in Zukunft auch für diesen Bereich gelten.

Es wurde heute von Frau Kollegin Bures, aber auch von Frau Kollegin Stoisits gesagt, dass im mietrechtlichen Bereich die Abschätzung des Prozesskostenrisikos so schwie­rig ist. Dieses Problem kann man, glaube ich, nicht über die Kostenersatzregelung lö­sen, sondern da wäre es ein gemeinsames Ziel, einfachere Regelungen zu finden, wo eben das Prozesskostenrisiko leichter abzuschätzen ist (Abg. Bures: Ja, gerne!) und es eben nicht einer Vielzahl von Gutachtern bedarf, um letztlich überhaupt zu wissen: Wie hoch ist eigentlich der Mietzins, der gerechtfertigt und angemessen ist? (Abg. Bures: Gerne!)

Das wäre, glaube ich, der richtige Weg – und nicht der Weg der Kosten­ersatzre­ge­lung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.20

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister, wenn Sie mir bitte Ihr Ohr leihen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Neuregelung eines Gesetzes, das schon in die Jahre gekommen ist. 150 Jahre ist das Außerstreitgesetz jetzt schon alt. Wir von der SPÖ stimmen der Stammmaterie zu, ich möchte mich aber dem widmen, was nach wie vor strittig ist, wo wir nicht zustimmen können: dem Wohnrechtlichen Außerstreit­begleit­gesetz.

Ich habe den Herrn Bundesminister noch im Ohr (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), als er mit Gründen dafür geworben hat, warum gewisse Bezirksgerichte geschlossen wer­den sollen. Er hat hier diesbezüglich mit Engelszungen argumentiert und gesagt, dass der durchschnittliche Österreicher und die durchschnittliche Österreicherin so selten zu Gericht kommen – maximal einmal, wenn überhaupt –, und es daher kein Problem ist, wenn der Gerichtsstandort weiter weg ist.

Das war damals die Argumentationslinie des Herrn Ministers für Justiz Böhmdorfer. (Abg. Neudeck: Was ist da falsch?) Heute ist es so, dass anscheinend kein Problem mehr besteht, wenn Menschen, die Recht suchen, eben nicht die Gewohnheit haben, sich am Gericht zu tummeln, sondern dass das oft das einzige Mal ist, dass sie Recht suchen, dass sie Recht bekommen wollen, Herr Neudeck. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter, die Mieterin zum Beispiel nicht nur die Betriebskosten überprüfen lassen


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