Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 98

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Daher ist die Vorgangsweise, was wir hier und heute tun, ausgesprochen richtig. Das Ein­vernehmen im Ausschuss spricht eigentlich für die konstruktive Arbeit dort. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

13.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.

 


13.32

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch einige Worte zum Abgabenänderungsgesetz 2003. – Kollege Mitterlehner, ich denke, die Zukunft wird weisen, wie das Modell der Halbsatz­besteuerung bei den nicht entnommenen Gewinnen funktionieren wird. Wir sind halt anderer Meinung. Wie gesagt, schauen wir uns an, wie es funktionieren wird, welche Auswirkungen das tatsächlich haben wird. Ich persönlich glaube halt – und damit bin ich gleich beim Punkt des Abgabenänderungsgesetzes –, dass es im Tourismus relativ wenig Auswirkungen haben wird, und da ist es mir doch ein bisschen sauer aufge­stoßen, dass von den meisten Abgeordneten der Regierungsparteien bei der ursprüng­lichen Beschlussfassung des § 11a dieser so als eine Art „Allheilmittel“ für den Touris­mus und für die Eigenkapitalschwäche in diesem Bereich dargestellt wurde.

Tatsache ist, dass die meisten Betriebe dort keine Gewinne haben, die sie stehen las­sen können, das heißt, denen nützt das nichts. Der andere Teil sind GmbHs, denen nützt das auch nichts. Das heißt, Allheilmittel für den Tourismus wird es keines sein, es wird dort relativ wenig Anwendung finden können. Das sagen auch die Vertreter der Bran­chen inzwischen selbst und bemängeln auch, dass für sie in diesem Bereich eigentlich kaum etwas getan wurde.

Tatsache ist – wenn man kurz bei diesem Bereich bleibt –, dass eine eklatante Eigen­kapitalschwäche des Tourismus besteht. Das kann nicht negiert werden. Das durch­schnittliche Eigenkapital ist negativ, insbesondere bei den Betrieben in den Ein- bis Drei-Stern-Kategorien; bei vier und fünf Sternen ist es dann ein bisserl besser, aber in Wirklichkeit auch nicht viel. Tatsache ist meiner Ansicht nach, dass auch die Be­steuerung in diesem Bereich zu hoch ist.

Was ist die Folge? – Die Folge ist – das ist inzwischen auch bei Vertretern der Branche unbestritten –, dass ein gewisser Teil der Umsätze an der Steuer vorbeiläuft. Jetzt ist die Frage: Wie geht man damit um? Was tut man damit? Ich denke, dass die Antwort darauf nicht lauten kann, die Branche zu kriminalisieren. Die Antwort kann auch nicht lauten, dass man die Steuerfahndung hinschickt, weil es eben Tatsache ist, dass die Be­steuerung zu hoch ist. Immerhin ist der Tourismus einer der wesentlichen Wirt­schafts­zweige unseres Landes, das heißt, man muss sich überlegen, wie man aus dieser Sache anders herauskommt.

Meiner Ansicht nach kann das nur lauten, dass es zu einer Steuersenkung in diesem Bereich kommt – und nicht zu einer Kriminalisierung der Betriebe, die das ja schon selbst zugeben, dass sie gewisse Dinge, sozusagen als „Notwehrmaßnahme“ – unter Anführungszeichen –, halt in, sagen wir einmal, extensiver Auslegung tun müssen, um überhaupt überleben zu können im Steuerbereich, etwa im Umsatzsteuerbereich.

Das heißt – da sind wir bei einem zweiten Bereich, der auch im Abgabenänderungs­gesetz bei der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie angesprochen wird –, und ich denke, dass man wirklich ernsthaft überlegen sollte und gemeinsam überlegen sollte, ob eine Möglichkeit besteht, den ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Hotellerie von 10 Pro­zent auf 5 Prozent abzusenken. Es ist dies eine Initiative, die bereits etwa von der französischen Regierung bei der EU eingebracht wurde, dort allerdings nicht auf


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