Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 111

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14.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Abgabenänderungsgesetz.

Wir alle – und ich denke, darin sind sich die Fraktionen hier in diesem Hause einig – sind für eine Verwaltungsvereinfachung, wo immer sie möglich ist. Ein Schritt zur Ver­waltungsvereinfachung ist sicherlich auch die elektronische Übermittlung von Einkom­men­steuererklärungen.

Ich würde aber, sehr geehrter Herr Staatssekretär, in Anbetracht der Tatsache, dass es Betriebe gibt, die keine eigene EDV-Ausstattung besitzen und denen auch der Zugang zur EDV nicht möglich ist, vorweg – und nicht im Nachhinein – eine Möglichkeit schaf­fen, sodass ein daraus resultierender Nachteil für diese kleinen Betriebe auszu­schließen ist, das heißt eine Festlegung, die per Erlass getroffen wird, für jene Be­triebe, die sehr klein sind, keine EDV-Ausstattung und eben keinen Zugang haben.

Geschätzte Damen und Herren! Für ausgesprochen begrüßenswert halte ich den unabhängigen Finanzsenat. Ich denke, dass die Einrichtung dieses unabhängigen Fi­nanz­senates eine schnelle, eine unbürokratische und eine effiziente Arbeitsweise mit sich bringt und das im Sinne einer modernen, zukunftsorientierten Verwaltung zu sehen ist.

Geschätzte Damen und Herren! Zum Zweckzuschussgesetz ist anzumerken, dass in der letzten Gesetzgebungsperiode eine Verländerung der Bundesstraßen stattgefun­den hat. Das heißt, die Bundesstraßen sind in den Verwaltungsbereich der Länder eingegliedert worden. Durch eine Tiroler Initiative ist es dazu gekommen, dass dieses Zweckzuschussgesetz durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Letztlich kam es zu einer Neuregelung der Zuschüsse, die mit allen Ländern akkordiert sind. Tirol kann sich glücklich schätzen, denn Tirol erhält 14 Millionen € mehr, 6 Millionen € werden seitens des Bundes mehr ausgegeben.

Noch eine Anmerkung zur Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafen­betriebsgesellschaft mbH  und von dazugehörendem unbeweglichem Bundesvermö­gen. Durch diese Abgabe der Anteile des Bundes in der Höhe von 50 Prozent an der Flughafengesellschaft findet, wie ich meine, eine Kompetenzbereinigung statt. Der Anteil des Bundes rührt noch aus den fünfziger Jahren, als Österreich wieder seine Lufthoheit erlangte, und dieser 50-Prozent-Anteil wird jeweils zur Hälfte an die Stadt Innsbruck und das Land Tirol übergeben beziehungsweise veräußert. Gleichermaßen veräußert werden die Liegenschaften, die die Stadt Innsbruck erhält.

Ich halte das für eine vernünftige Kompetenzbereinigung, die hier stattfindet, und es entspricht auch einer Empfehlung des Rechnungshofes.

Abschließend noch eine kurze Anmerkung zum Investitionsschutzabkommen. Unab­hängig von der heutigen Beschlussfassung darf ich festhalten, dass eine grund­sätz­liche Diskussion zum Themenbereich Investitionsschutz stattfinden sollte, durchaus vorstellbar, wie im Ausschuss vorgeschlagen wurde, im Rahmen einer Enquete, um die Auswirkungen von Investitionsschutzmaßnahmen insbesondere auf kleine und arme Länder zu diskutieren oder auch die von Kollegen Gaßner aufgezeigten Problematiken, diesen Problembereich genauso wie die Schadensregelung und das Gleichbehand­lungs­gebot. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheuch. – Bitte.

 


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