Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 217

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welche Dinge vermischt werden, wieder Kritik aufkommt, die zum Teil nicht gerecht­fertigt ist.

Wir täten gut daran, in diesem Ausschuss das Klima, das wir im letzten Jahr aufgebaut haben, beizubehalten, denn ansonsten wird die eine oder andere Petition nicht dort hinkommen, wo sie hinkommen soll. – Danke, schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Posch: Der „Klima-Experte“ Scheuch sprach ...!)

20.37

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Ab­geord­neter Dr. Brader zu Wort. – Bitte.

 


20.37

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es auch ganz kurz machen.

Ich möchte mich den Ausführungen des Kollegen Heinzl anschließen. Ich hoffe, dass die Lärmschutzwand bald notwendig ist – also dass die Züge bald wieder fahren.

Sonst möchte ich mich mit meinen Ausführungen auf die Bürgerinitiative Nummer 1 beziehen. Ziel dieser Initiative war eine Änderung des § 21 im Privatschulgesetz, um auch für nichtkonfessionelle Privatschulen eine Übernahme der Personalkosten durch den Bund zu garantieren.

Die Opposition wollte eine Behandlung dieser Maßnahme im Unterrichtsausschuss. Die­ses Ansinnen wurde mehrheitlich abgelehnt, weil kein Anlass besteht, die derzeit geltende Regelung zu ändern. Diese Regelung sieht vor, dass nichtkonfessionelle Pri­vatschulen Subventionen bekommen können, aber kein Rechtsanspruch auf Vergü­tung der Personalkosten besteht.

Eigentlich braucht es diese Privatschulen, die keiner gesetzlichen Schulart entspre­chen, nicht, weil das öffentliche Schulsystem genügend Vielfalt und vor allem eine Spitzenqualität aufweist. Wer seine Kinder, aus welchem Grund auch immer, in eine Alternativschule geben möchte, der soll und kann dafür auch bezahlen.

Ich glaube, das war die richtige Vorgangsweise im Ausschuss, und ich hoffe, dass wir das gute Klima in diesem Ausschuss auch weiter so beibehalten können. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Mag. Molterer.)

20.38

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.

 


20.38

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine der eingebrachten Bürgerinitiativen befasst sich mit höheren Strafen für Kindesmissbrauch. Dazu möchte ich sagen, dass die Intention der Bürgerinitiative durchaus begrüßenswert ist. Es besteht im Strafrecht tatsächlich ein krasses Miss­verhältnis der Strafrahmen bei Gewalt- und Sexualdelikten einerseits und Vermö­gens­delikten andererseits.

Dieses Missverhältnis ist nicht akzeptabel und wird bei der umfassenden Neukodi­fizie­rung des Strafrechtes zu überdenken sein.

Aber, meine Damen und Herren, lediglich eine Anhebung des Strafrahmens greift ein­fach zu kurz. Ansetzen muss man bei der Präventionsarbeit, beim Opferschutz und bei der Opferfürsorge. Daher geht es in die völlig falsche Richtung, dass Organisationen,


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