Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 171

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Ja, Herr Bucher, Sie meinen: Ja, ja, so soll es sein! Das Problem bei den aus­län­dischen Bediensteten ist, dass diese von der Schlüsselkraft, vom Arbeitgeber völlig abhängig sind. Es ist nämlich nicht so, dass sie, wenn sie zum Beispiel mit diesem Arbeitgeber nicht mehr einverstanden sind, kündigen und sich auf dem Arbeitsmarkt einen anderen Job suchen können. Das geht nicht! Die verlieren mit dem Verlust dieses Arbeitsplatzes auch ihre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Österreich, und das führt – das sage ich jetzt mit diesem drastischen Ausdruck – zu sklaven­ähn­lichen, sklavinnenähnlichen Verhältnissen, denn viele dieser Hausangestellten sind ja Frauen.

Ich denke, dass das wohl nicht sein kann. Diese Personen zahlen noch dazu in die Arbeitslosenversicherung ein, können aber, wenn sie diesen Job verlassen wollen, wenn sie nicht mehr zufrieden sind, nicht weggehen und das Arbeitslosengeld be­zie­hen. Sie verlieren die Aufenthaltsgenehmigung, sie müssen Österreich verlassen.

Wir glauben, dass das sogar verfassungsrechtlich problematisch sein kann. Wir haben Bedenken in dieser Hinsicht und würden gerne von der Regierung wissen, ob das dies­bezüglich überprüft wurde. Vielleicht geben Sie uns Auskunft darüber. Ich befürchte aller­dings, dass Sie nicht überprüft haben, ob diese Regelung verfassungswidrig ist, nämlich die Regelung, dass Menschen, die in Österreich arbeiten und in die Arbeits­losenversicherung einzahlen, das Arbeitslosengeld dann nicht beziehen können, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sie sofort nach Verlust des Arbeitsplatzes das Land verlassen müssen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.59

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.00

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wachstum, Entwick­lung der Produktivität und das Pro-Kopf-Einkommen sind maßgeblich bestimmt durch Investitionen in Forschung und Technologie. Forschung und Entwicklung können sozu­sagen als Motor für die Wirtschaft angesehen werden. Gerade da hat Österreich in jüngster Vergangenheit massiv investiert und wird auch in Zukunft wirksame Maßnah­men setzen.

Zurzeit haben wir eine Forschungs- und Entwicklungsquote von ungefähr 2 Prozent, was im europäischen Durchschnitt liegt. Im Hinblick auf die Erweiterung der Euro­päischen Union und auch im Hinblick auf das Ziel, das wir im Jahre 2006 erreichen wollen, also eine F&E-Quote von 2,5 Prozent, sind große Anstrengungen und Verbes­serungen notwendig.

Ich begrüße daher ganz besonders die Maßnahmen der Regierung, nämlich, dass bis zum Jahr 2006 Sondermittel von über 600 Millionen € für Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt werden, und die Einrichtung der Nationalstiftung, die eine nach­haltige – ich betone: nachhaltige! – Finanzierung von Forschungsinitiativen sichert. Das heißt, für die heimische Forschung stehen bis zum Jahr 2006 finanzielle Mittel von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Das ist ein Betrag für Forschung und Entwicklung, von dem man in der Forschungslandschaft unter einer SPÖ-Regierung wirklich nicht einmal zu träumen gewagt hätte.

In Österreich wird auch in Zukunft für Klein- und Mittelbetriebe im Bereich der For­schung und Entwicklung ein innovativer Standort zur Verfügung stehen. Gerade durch


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