Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 184

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Eine Zustimmung von uns von der SPÖ zur Änderung des Ausländerbeschäfti­gungs­geset­zes wird es hingegen nicht geben. Dabei geht es ja um eine Änderung bei den Schlüsselarbeitskräften. Wir, meine Damen und Herren, lehnen diese so genannte Haus­mädchen- und Privatsekretärinnen-Bestimmung ab. Das ist nicht der Weg, den man gehen soll, denn dieser Weg ist nicht zeitgemäß, diese Regelung ist ungerecht – und diese Regelung widerspricht auch jedem Gerechtigkeitsgefühl. Wir von der SPÖ werden daher diesen Teil der Vorlage ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


18.33

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mit dem Wachstums- und Standortgesetz ergreift diese Bundesregierung eine weitere Initiative zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Standortsicherung. Im Jahre 2001 konnte erstmals seit Jahrzehnten ein Budgetüberschuss von 0,3 Prozent des Brutto­in­landsproduktes erzielt werden; im Jahre 2002 – trotz anhaltend schwieriger Konjunktur­situation – ein Budgetdefizit von fast null.

In den nächsten Jahren wird es immer mehr an Bedeutung gewinnen, das Eigenkapital der Unternehmen zu stärken. Gerade auch im Hinblick auf Basel II, das ja erst mit 2007 in Kraft treten wird, jedoch von den Banken in der Praxis bereits in gemilderter Form in Anwendung ist, wird das sehr wichtig sein.

Durch die bereits beschlossene erste Etappe der Steuerreform ist mit der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne für Einzelunternehmer und Personenge­sell­schaften ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen.

Das allein wird aber einen Unternehmer natürlich nicht zum Investieren anregen bezie­hungsweise bewegen können, jedoch: Mit der Einführung der Investitions­zu­wachs­prämie ab dem Veranlagungsjahr 2002 ist das sehr wohl sichergestellt. Auch jenen Unternehmen, die vorher von einem Investitionsfreibetrag ausgeschlossen wa­ren, weil sie eben im Veranlagungsjahr einen Verlust erlitten hatten, wird jetzt mit der Investitionszuwachsprämie ein steuerlicher Anreiz gegeben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

Man muss nämlich bedenken, meine Damen und Herren, dass gerade Neugründer die vollen 10 Prozent von den begünstigten Investitionen mangels Vergleich der Vor­perioden lukrieren können; diese Verlängerung um ein weiteres Jahr ist auch und gerade deshalb zu begrüßen. Immerhin waren im ersten Halbjahr dieses Jahres zirka 15 000 Neugründungen zu verzeichnen.

Der von der Opposition immer so hoch gelobte Investitionsfreibetrag ist deshalb aus verschiedenen Gründen nicht für Investitionen gerade im Verlustfall geeignet – und manchmal auch für gewisse Branchen, wie etwa in der EDV-Branche, nicht nutz­bringend gewesen, da eben Nutzungsdauer und Behaltefrist weit auseinander geklafft sind.

Im Übrigen ist für die Liquidationsverbesserung der Unternehmen in Verlustjahren in den vorangegangenen Konjunkturpaketen I und II viel erreicht worden: Allein die Aus­wahl zwischen einem Freibetrag und einer Prämie im Bereich Bildung, Lehrlings­aus­bildung oder Forschung ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.36

 


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