Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 208

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Im Zusammenhang mit diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz gibt es Dinge – einige meiner Vorredner haben es schon gesagt –, auf die hinzuweisen es sich lohnt. Es ist dies die Schaffung des Anspruches auf Invaliditätspension, auch wenn man schon beim Eintritt in das Erwerbsleben invalid ist oder eine Behinderung hat. Ich denke, es ist gerade im Jahr der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges und richti­ges Signal, hier Verbesserungen zu schaffen.

Ebenso war es uns sehr wichtig, Änderungen bei den leitenden Positionen vorzuneh­men, sodass es für den leitenden Dienst auf fünf Jahre befristete Verträge gibt und dass es auch nur noch einen Stellvertreter gibt. Also auch dort werden finanzielle Mittel eingespart.

Die Zusammenlegung der Versicherungsanstalt des Bergbaus und der Eisenbahner wurde ja schon erwähnt.

Ich glaube, dass es sich bei diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz im Großen und Ganzen um Maßnahmen zur Rechtsbereinigung handelt, die notwendig und richtig sind, dass aber auch einige Dinge enthalten sind, die in Richtung Verwaltungsvereinfa­chung, Verwaltungsreform und bessere Unterstützung jener Menschen gehen, die eine besondere Unterstützung brauchen – und das sind Menschen mit Beeinträchtigungen und mit Behinderungen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.49

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


19.49

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen der Regierung! Hohes Haus! Bei dieser Debatte geht es unter anderem auch um die Verwaltungskosten innerhalb der Sozialversicherungsträger. Man möchte mit dem heutigen Beschluss eine finanzielle Deckelung, bezogen auf das Jahr 1999, durchsetzen.

Ich möchte erwähnen, dass in den so genannten Verwaltungskosten auch sämtliche Personalkosten und Investitionen, insbesondere auch im EDV-Bereich, enthalten sind. Interessant dabei ist, dass zum Beispiel nicht einmal 3 Prozent des gesamten Budgets der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse quasi für diese Verwaltungskosten ausgegeben werden. Über 97 Prozent der gesamten Kosten werden für unsere Ver­sicherten, sprich für die Menschen eingesetzt. Ich denke, das ist eine hervorragende Leistung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, aber auch aller anderen. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch Folgendes ist interessant: Die europaweite Statistik zeigt, dass wir mit den 3 Pro­zent Verwaltungskosten in Österreich konkurrenzlos niedrig sind.

Tatsache ist weiters, dass in den letzten Jahren bereits massiv gespart wurde, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Ich frage mich überdies, warum der Hauptverband der Sozialversicherungsträger diese Ziele nicht erreicht hat. Immerhin wurden dort die Ver­waltungskosten durch die Umstrukturierung um 800 Prozent erhöht – ich wiederhole: Um 800 Prozent wurden die Verwaltungskosten in diesem Bereich erhöht! (Abg. Sil­havy: Ein Skandal!)

Allein mit dem heutigen Beschluss – und da bitte ich die Regierungsparteien, doch noch einmal darüber nachzudenken – sind die Sozialversicherungsträger gezwungen, Personal abzubauen. In der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse müssen bis zum Jahr 2007 119 Arbeitnehmer abgebaut werden – und dafür ist die Regierung ver­antwortlich!

 


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