Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 209

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Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist der Grund dafür, dass ich hier zwei Entschlie­ßungsanträge einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­waltungskosten der Versicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Jänner 2004 eine Regierungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung zu übermitteln, die den Versicherungsträgern jene finanzielle Basis auch im Bereich der Verwaltungskosten zur Verfügung stellt, die sie benötigen um die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Interesse der Versicherten zu deren Zufriedenheit ordnungsgemäß zu erfüllen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Riepl, Walter Schopf, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des SchwarzunternehmerInnentums

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend – längstens je­doch bis Ende Jänner 2004 – eine Regierungsvorlage betreffend ein Schwarzunter­nehmerbekämpfungsgesetz zuzuleiten, welche die Grundzüge des Antrages 182/A (XII.GP) der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Kolleginnen und Kollegen, mit wel­chem ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz erlassen wird und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und andere Gesetze geändert werden, umsetzt.“

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Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die von Herrn Abgeordnetem Schopf verle­senen zwei Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

 


19.53

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte am Anfang meiner kurzen Ausführungen zwei Bemerkungen zum Herrn Kollegen Dobnigg machen.

Herr Abgeordneter, Sie haben hier gemeint, ein Arbeitnehmer hätte 60 Jahre lang ge­arbeitet und dann eine mickrige Pension bekommen. Ich glaube, das ist etwas hoch gegriffen. 60 Jahre Arbeit kann es nur dann geben, wenn jemand zwei Karrieren bei den Österreichischen Bundesbahnen absolviert; dann kann er vielleicht 60 Jahre arbei­ten, anders geht das in der Regel nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Gaál: Zynisch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


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