Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 121

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Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Gemäß § 57a der Geschäftsordnung spricht in dieser Debatte kein Redner länger als 5 Minuten. Die erste Rednerin hat eine Redezeit von 10 Minuten. Das Mitglied der Bun­desregierung – in diesem Fall der Herr Bundesminister für Finanzen – soll nicht länger als 10 Minuten Stellung nehmen.

Wir gehen jetzt so vor.

Ich bitte Frau Abgeordnete Moser, die Debatte zu eröffnen. Sie hat das Verlangen unterzeichnet. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


15.01

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Diese Anfragebesprechung bietet höchstwahrscheinlich die einzige Möglichkeit, unseren heute sehr schweigsamen Finanzminister doch zu einer Äußerung zu bewegen.

Heute Vormittag stand – nach seiner Diktion – sein Meisterwerk zur Diskussion: die so genannte Steuerreform. Wer nicht sprach, war der Herr Finanzminister. Jetzt soll er sprechen!

Heute Vormittag haben wir in der Debatte um die so genannte Steuerreform auch neue Informationen über die Steuermoral des Herrn Finanzministers erhalten. Es ging dar­um, inwieweit er nicht doch für Millionenbeträge – in Schilling gerechnet – schenkungs­steuerpflichtig ist. Wer geschwiegen hat, war der Herr Finanzminister. Jetzt soll er Ge­legenheit haben, vielleicht auch dazu Stellung zu nehmen! (Zwischenruf des Abg. Faul.)

Meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag auch gehört, dass es immer ein Anliegen dieser Bundesregierung ist, die Privatisierung voranzutreiben und die Staats­schulden zu senken. Jetzt am Nachmittag diskutieren wir den Unterausschussbericht des Rechnungshofausschusses, in welchem es massiv und zentral um Privatisierungs­fragen ging und die Privatisierung der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften ein wesentlicher Punkt war.

Im Rahmen der Thematik betreffend staatliche Wohnbaugesellschaften – 62 000 Woh­nungen stehen im Besitz des Bundes! – hat sich herausgestellt, dass diese Privatisie­rungsaktion größtenteils nicht umsichtig beziehungsweise schlecht vorbereitet wurde und höchstwahrscheinlich nicht den Ertrag bringen wird, von dem man ausging und welcher der Grund dafür war, dass man die politische Entscheidung getroffen hat, diesen Schritt in Richtung Privatisierung zu unternehmen.

Herr Minister! Sie haben dankenswerterweise wieder eine Anfrage beantwortet, aber leider nicht ganz vollständig. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ich möchte jetzt gleich in medias res gehen:

Punkt eins: Herr Minister, Sie haben hier wiederholt gesagt, die Veräußerung dieser 62 000 Wohnungen sei dringend notwendig, um die Staatsschulden zu senken. Des­wegen wurde ja auch die Gemeinnützigkeit dieser Gesellschaften aufgelöst, und zwar schon durch die Budgetbegleitgesetze im Jahr 2000.

Herr Minister! Was Sie nicht wissen und was Sie mir auch niemals beantworten hätten können, ist die Tatsache, dass seit der Auflösung der Gemeinnützigkeit bei diesen Wohnbaugesellschaften die Wohnungen, die zum Wiedervermieten frei werden, nicht mehr in der Sorgfältigkeit instand gehalten werden wie vorher, weil zum Beispiel Sie,


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