Zuletzt möchte ich
auf den Tatbestand des Eigenverbrauchs im Rahmen des Kfz-Leasings hinweisen.
Dieser wurde mit einer Befristung bis zum Jahr 2005 vorgesehen, dann soll
nach einer EU-Richtlinie eine endgültige Lösung getroffen werden. Ohne eine Verlängerung
würden eine massive Verlagerung des Inlandleasings und des Inlandkaufs in das
Ausland stattfinden und somit Einnahmenausfälle für den Bund entstehen.
Vor allem im
Hinblick auf die zukunftsträchtige Entscheidung im Bereich der Pensionsvorsorge
geben ich und meine Fraktion diesem Gesetzesantrag gerne die Zustimmung. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.27
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. – Bitte.
11.27
Abgeordnete
Michaela Sburny (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt die Reparatur eines Gesetzes,
das die letzte Regierung, die noch immer im Amt befindlich ist, beschlossen
hat – mit dem Ziel eines völligen Umbaus der Pensionen.
Im Zusammenhang
mit einer solch großen Änderung stellt sich immer die Frage nach dem Warum.
Wer profitiert davon, wer verliert, wohin soll es gehen? Ich rede hier nicht
von den 210 Millionen, die der Herr Staatssekretär vorhin für das
Jahr 2003 an Prämienzahlungen und Steuernachlässen genannt hat, sondern
ich rede von einem langfristigen Umbau des Pensionssystems, der die staatliche
Pension zurückdrängen und die private Vorsorge stützen soll.
Wer profitiert
also davon? Was verändert sich? Das alte System, das Umlagesystem, hat im Wesentlichen
einen großen Vorteil, nämlich die solidarischen Aspekte, die darin enthalten
sind. Das heißt, es gibt im Wesentlichen eine Umverteilung zwischen Armen und
Reichen und auch zwischen Männern und Frauen, was meistens auf Grund der
Arbeitsmarktsituation eng miteinander verbunden ist. Das Umlagesystem hat also
auch von Männern zu Frauen umverteilt.
Dieses System soll
nun gekürzt, gekappt werden, und die staatliche Eigenvorsorge soll gestärkt
werden. Wem nützt diese im Vergleich zum alten System? Sie nützt – kurz
gesagt – jenen, die es sich leisten können, den so genannten
Leistungsträgern, wie sie Herr Dr. Stummvoll zu nennen beliebt, nämlich
jenen, die genug verdienen und sich pro Jahr 1 851 € für diese
private Pensionsvorsorge leisten können. Alle anderen, die so wenig verdienen,
dass sie sich das nicht leisten können, fallen offensichtlich nicht unter die
Leistungsträger, vor allem nicht unter die Leistungsträgerinnen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Ich möchte Sie
auffordern, sich das durchschnittliche Einkommen von Frauen und Männern einmal
näher anzusehen. Das durchschnittliche Einkommen der Frauen betrug 2001 nicht
ganz 15 000 € pro Jahr – und da hätte ich schon gerne gehört,
wie Sie diesen Frauen erklären wollen, dass sie nicht zu den Leistungsträgern
gehören, weil sie sich keine 1 851 € im Jahr leisten können. (Beifall
bei den Grünen.)
Das heißt, wenn
man diese Pensionsreform, diesen gesamten Pensionsumbau betrachtet, dann sieht
man, es geht dabei nicht um eine kurzfristige Investition.
Die Regierung hat
für diese Pensionsreform im Wesentlichen zwei Ziele formuliert. Das eine ist
die Belebung des Kapitalmarktes, auch im Hinblick auf „Basel II“, was ihr
möglicherweise gelingen wird, vielleicht auch nicht, wenn die Wiener Börse
dazu zu klein ist. Und sie hat als zweites Ziel die Stärkung der privaten
Vorsorge formuliert, und zwar als Ergänzung, wie sie behauptet. Tatsächlich ist
dies keine Ergänzung, weil nämlich die staatliche Pension auf mittlere Sicht
nicht mehr ausreichen wird und nach dem Willen der Regierung auch gar nicht
ausreichen muss, weil sie der Meinung ist, dass jeder und jede sich selbst
darum kümmern kann, dass die Pension für den Lebensstandard – wie auch
immer dieser dann aussehen wird – reicht.
Das heißt, wenn Sie das an einem Beispiel noch illustriert haben möchten, um nicht die sprichwörtliche ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, ich weiß, dass Sie das ungern hören, denn bei Ihrem Einkommen spielt das alles keine Rolle. Aber bei Einkommen zwischen 900 und 1 200 €