Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 156

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18.39


Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Stoisits, hinsichtlich der Änderung des Fremdengesetzes wundere ich mich schon ein bisschen! Ich bin Betriebsrat in einer Baufirma, bei der zirka 50 Gastarbeiter be­schäftigt sind, und ich kann Ihnen sagen: Ich habe von keinem Einzigen Kritik gehört! Es ist sogar das Gegenteil der Fall! Ich möchte nur wissen, wo beziehungsweise von wem auf eurer Seite Kritik geübt wird! Bei uns sagt nämlich jeder, dass er froh darüber ist, entsprechende Möglich­keiten geboten zu bekommen und dafür auch finanzielle Unterstützung zu erhalten und dass in Zukunft jene, die in Österreich eine Beschäftigung haben wollen, auch die Chance haben, eine solche zu bekommen.

Kein einziger Gastarbeiter, der nach Österreich kommt und der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird eine Beschäftigung bekommen. Wenn ein Arbeitgeber ihn doch aufnimmt, dann wird er eine mindere Beschäftigung bekommen, weil er sich nicht ausdrücken kann. Das Angebot von Sprachkursen ist sowohl für den Gastarbeiter als auch für den Betriebsinhaber eine gute Sache. Der Gastarbeiter befindet sich dann in einer positiven Situation.

Ich glaube, dass die derzeitige Situation ein bisschen von Polemik geprägt ist, und ich freue mich auch schon auf die Diskussion im Ausschuss, denn ich kann nur sagen: Wenn Gast­arbeiter nach Österreich kommen, kommen sie nicht für drei Wochen auf Urlaub nach Öster­reich – da brauchen sie dieser Sprache nicht mächtig zu sein –; wenn sie aber in Österreich arbeiten wollen, dann müssen sie auch unsere Sprache verstehen – zum Vorteil von beiden Seiten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.41


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

18.41


Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die geltende Rechtslage in Österreich ist: Wer eine Niederlassungsbewilligung bekommt, ver­pflichtet sich in einer Integrationsvereinbarung, Deutsch zu lernen. – Wir erwarten das auch von Menschen, die in den letzten fünf Jahren zugewandert sind. So ist es.

Wir zahlen zu den Kurskosten dazu. Wer einen Kurs braucht, bekommt einen Zuschuss von 182 €. Das ist so viel, dass das Rote Kreuz, dem dafür sehr gedankt werden muss, sogar bereit ist, für Kursteilnehmer, die den Rest der Kurskosten nicht aufbringen können, mit diesen 182 € das Auslangen zu finden.

Wer keinen Kurs braucht und nur eine Prüfung, um feststellen zu lassen, dass er die A1-Qualifikation erfüllt, bekommt einen Zuschuss von 22 €. Das ist also eine gute Sache.

Es ist ganz einfach: Wer nach Österreich kommt und hier bleiben will, der braucht die Sprache; wer nicht bleiben will, der braucht vielleicht nicht die Sprache, der braucht vielleicht keine Kenntnisse, aber er braucht ganz sicher auch keine Niederlassungsbewilligung. Wozu dann das Theater? – Das ist so logisch, das ist so richtig und so einfach! Jeder versteht es, und ich verstehe nicht, warum gerade hier ein großes Problem auftauchen soll.

Heute ist der Zuzug aus Drittländern streng begrenzt. Wer hier lebt, soll auch arbeiten können. Die erste Qualifikationshürde ist – der Vorredner hat es gesagt – die Sprache. Es ist überhaupt keine Frage: Man muss sich ausdrücken können, um eine Arbeit ordentlich ausführen zu können.

Bisher zeigte sich, dass viele Probleme entstanden sind, weil die Kenntnis der Sprache fehlt. In der Nähe meines Wohnortes gibt es in einem Ort einen Kindergarten mit vier Kindergarten­gruppen auf drei Betriebsstätten. In einem Teil gibt es einen hohen Anteil türkischstämmiger Kinder, es gibt auch einige Bosnier und Slowaken. Leider sind viele der Mütter nicht sprach­kundig – bei uns in Niederösterreich ist der Kindergarten ja kostenfrei, daher sind auch viele türkische Kinder im Kindergarten, weil sich das auch Leute leisten können, die eben ein schmales Einkommen haben –, und wenn man mit der Kindergartentante spricht, dann erfährt


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