18.39
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Werter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Stoisits,
hinsichtlich der Änderung des Fremdengesetzes wundere ich mich schon ein
bisschen! Ich bin Betriebsrat in einer Baufirma, bei der zirka
50 Gastarbeiter beschäftigt sind, und ich kann Ihnen sagen: Ich habe von
keinem Einzigen Kritik gehört! Es ist sogar das Gegenteil der Fall! Ich möchte
nur wissen, wo beziehungsweise von wem auf eurer Seite Kritik geübt wird! Bei
uns sagt nämlich jeder, dass er froh darüber ist, entsprechende Möglichkeiten
geboten zu bekommen und dafür auch finanzielle Unterstützung zu erhalten und
dass in Zukunft jene, die in Österreich eine Beschäftigung haben wollen, auch
die Chance haben, eine solche zu bekommen.
Kein einziger Gastarbeiter, der nach Österreich kommt und der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird eine Beschäftigung bekommen. Wenn ein Arbeitgeber ihn doch aufnimmt, dann wird er eine mindere Beschäftigung bekommen, weil er sich nicht ausdrücken kann. Das Angebot von Sprachkursen ist sowohl für den Gastarbeiter als auch für den Betriebsinhaber eine gute Sache. Der Gastarbeiter befindet sich dann in einer positiven Situation.
Ich glaube, dass
die derzeitige Situation ein bisschen von Polemik geprägt ist, und ich freue
mich auch schon auf die Diskussion im Ausschuss, denn ich kann nur sagen: Wenn
Gastarbeiter nach Österreich kommen, kommen sie nicht für drei Wochen auf
Urlaub nach Österreich – da brauchen sie dieser Sprache nicht mächtig zu
sein –; wenn sie aber in Österreich arbeiten wollen, dann müssen sie auch
unsere Sprache verstehen – zum Vorteil von beiden Seiten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.41
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Ing. Schultes. – Bitte.
18.41
Abgeordneter
Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr
Präsident! Hohes Haus! Die geltende Rechtslage in Österreich ist: Wer eine
Niederlassungsbewilligung bekommt, verpflichtet sich in einer
Integrationsvereinbarung, Deutsch zu lernen. – Wir erwarten das auch von
Menschen, die in den letzten fünf Jahren zugewandert sind. So ist es.
Wir zahlen zu den
Kurskosten dazu. Wer einen Kurs braucht, bekommt einen Zuschuss von 182 €.
Das ist so viel, dass das Rote Kreuz, dem dafür sehr gedankt werden muss, sogar
bereit ist, für Kursteilnehmer, die den Rest der Kurskosten nicht aufbringen
können, mit diesen 182 € das Auslangen zu finden.
Wer keinen Kurs
braucht und nur eine Prüfung, um feststellen zu lassen, dass er die
A1-Qualifikation erfüllt, bekommt einen Zuschuss von 22 €. Das ist also
eine gute Sache.
Es ist ganz
einfach: Wer nach Österreich kommt und hier bleiben will, der braucht die
Sprache; wer nicht bleiben will, der braucht vielleicht nicht die Sprache, der
braucht vielleicht keine Kenntnisse, aber er braucht ganz sicher auch keine
Niederlassungsbewilligung. Wozu dann das Theater? – Das ist so logisch,
das ist so richtig und so einfach! Jeder versteht es, und ich verstehe nicht,
warum gerade hier ein großes Problem auftauchen soll.
Heute ist der
Zuzug aus Drittländern streng begrenzt. Wer hier lebt, soll auch arbeiten
können. Die erste Qualifikationshürde ist – der Vorredner hat es
gesagt – die Sprache. Es ist überhaupt keine Frage: Man muss sich
ausdrücken können, um eine Arbeit ordentlich ausführen zu können.
Bisher zeigte sich, dass viele Probleme entstanden sind, weil die Kenntnis der Sprache fehlt. In der Nähe meines Wohnortes gibt es in einem Ort einen Kindergarten mit vier Kindergartengruppen auf drei Betriebsstätten. In einem Teil gibt es einen hohen Anteil türkischstämmiger Kinder, es gibt auch einige Bosnier und Slowaken. Leider sind viele der Mütter nicht sprachkundig – bei uns in Niederösterreich ist der Kindergarten ja kostenfrei, daher sind auch viele türkische Kinder im Kindergarten, weil sich das auch Leute leisten können, die eben ein schmales Einkommen haben –, und wenn man mit der Kindergartentante spricht, dann erfährt