Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 158

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Sie lernt Deutsch und kann es mittlerweile perfekt, ihr Sohn auch – ganz ohne Zwang, ganz ohne Strafandrohung. Er besucht die Volksschule, ist Klassenbester, sie ist eine Verkäuferin im Kaufhaus Steffl.

Nach vier Jahren Ehe meint der Mann, sie sollte sich doch um die Staatsbürgerschaft be­werben. Das tut sie. Alle Voraussetzungen sind erfüllt, sie bekommt den Zusicherungs­be­scheid. Nachdem sie den Zusicherungsbescheid bekommen hat, geht sie auf die ukrainische Botschaft, weil sie ja ihre alte Staatsbürgerschaft zurücklegen muss und auch die Staatsbürger­schaft ihres Sohnes. So etwas dauert Monate oder Jahre. So auch in diesem Fall.

Wenige Tage, bevor sie die Bestätigung von der ukrainischen Botschaft bekommt, dass sie aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft entlassen ist, wird ihr Mann krank. Am Donnerstag geht er zum Arzt, am Freitag kommt er ins Spital und am Samstag stirbt er; mit 59 Jahren. – So weit, so schlimm. Aber es kommt noch schlimmer.

Mit der Bestätigung geht sie jetzt ins Rathaus und will sich die neue Staatsbürgerschaft abholen. Doch die bekommt sie nicht, weil die Voraussetzungen für die Verleihung der Staats­bürgerschaft nicht mehr vorliegen, weil sie ja nicht mehr mit einem Österreicher verheiratet ist. Jetzt ist sie staatenlos und kann die österreichische Staatsbürgerschaft frühestens in zwei Jahren bekommen, die ukrainische frühestens erst wieder in drei Jahren. – So weit, so schlimm. Aber es kommt noch schlimmer.

Sie will nämlich einerseits ihre kranke Mutter, die mittlerweile 72 Jahre alt ist, besuchen und andererseits, wie sie das jedes Jahr macht, am Todestag ihres Vaters dessen Grab, wo sich die ganze Familie trifft. Sie würde auch einen Pass bekommen, ein Reisedokument für Staatenlose, das für alle Länder dieser Erde gilt, nur für die Ukraine nicht, weil nämlich vor einem halben Jahr in diesem Haus das Fremdenrecht novelliert wurde und der § 80 Abs. 2 dahin gehend adaptiert wurde, dass sie in alle Länder dieser Erde reisen kann, nur nicht in dieses.

Ich lade Sie alle ein, bei der Novellierung des Fremdenrechtes nicht nur für diesen Fall, für diese Frau, eine Lösung zu finden, sondern auch für die vielen anderen Fälle, die es gibt. Ich lade insbesondere Minister Strasser – der jetzt leider nicht im Saal ist – dazu ein, das zu tun, sich solche Fälle anzuschauen und das Gesetz auch dahin gehend zu entschärfen. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

18.50


Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stoisits unternimmt wieder einmal einen Anlauf in Angelegenheit ihres Lieblingsthemas: Aus­länder. – Frau Stoisits, ich würde mir wünschen, dass Sie auch nur einmal, ein einziges Mal hier herauskommen und sich nur halb so engagiert für die Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher stark machen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist unerhört!) Nein! Es sind immer die Ausländer, es ist permanent das Ausländerthema. (Abg. Öllinger: Kommen Sie mit einer neuen Regierung heraus!)

Sie sprechen in Ihrer Begründung von einem Diktat für Neuzuwanderer, doch die Sache ist ganz einfach. Punkt eins: Das Scheunentor ist einfach nicht mehr sperrangelweit offen. Dem­ent­sprechend folgt Punkt zwei: Unser Ziel ist in erster Linie Integration vor Neuzuwanderung. Und die Integration hat bis jetzt nur mangelhaft funktioniert. Das wird in den Ausführungen von Frau Mag. Stoisits ja ohnehin auch dargelegt.

Jetzt haben wir eine Neuregelung getroffen, weil wir gesehen haben, dass diese Integration bis jetzt eben nicht zielführend, sondern nur mangelhaft war. Ja, wir wollen nämlich innerhalb von drei Jahren wissen, ob jemand willens und bereit ist, sich zu integrieren oder nicht. (Abg. Mag. Kogler: Das wollen Sie wissen?) Das wollen wir wissen. Integration kann, bitte, nur über eine Sprache erfolgen. Das wissen Sie genauso gut wie wir alle hier. Und die Integration war


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