Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 159

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eben bis jetzt nur mangelhaft. Wir dürfen vor diesen Dingen einfach die Augen nicht ver­schließen.

Was ist denn hier eigentlich ein Diktat? Wer sich nicht integrieren will, dem darf man nach drei Jahren wohl die Frage stellen, warum er denn überhaupt im Lande ist, wenn er sich nicht integrieren will. Im Gesetzestext heißt es ausdrücklich: Wer nicht bereit ist, „die Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu erwerben“, der bekommt eben seinen Bescheid. Da steht es klar und deutlich drinnen.

Es geht sogar so weit, meine Damen und Herren, dass der Leiter des Wiener Integrationsfonds zugegeben hat, dass viele türkische Frauen keinen Deutschkurs besuchen dürfen, weil ihre Männer es ihnen verbieten, das Haus zu verlassen. Mit diesem Gesetz haben wir also immerhin schon etwas sehr Positives geschaffen: dass nämlich die türkischen Frauen nunmehr sehr wohl Deutschkurse, die auch sie für die Integration brauchen, besuchen dürfen.

Es ist doch wichtig, dass wir bei der Integration genau in diesem Bereich der Einführung in die Sprachkenntnisse ansetzen. Dass es nicht funktioniert, das auf freiwilliger Ebene zu tun, hat sich ja erwiesen. Der Anreiz allein genügt sicher nicht.

Und eines ist auch Faktum, und das wissen alle, die sich mit der Materie beschäftigen: Der Großteil der arbeitslosen Ausländer ist deshalb nicht vermittelbar, weil sie die deutsche Sprache nicht sprechen. Max Walch hat das sehr praxisnahe und sehr brillant geschildert, wie es sich in der Realität abspielt. Deshalb ist dieser Antrag praxisfremd, nicht zielführend, und er hilft vor allem dem Gastarbeiter nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.52


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Ich weise den Antrag, über den wir jetzt die erste Lesung durchgeführt haben, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

Damit haben wir auch den 6. Punkt der Tagesordnung erledigt.

7. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz ge­ändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäfts­ordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (30/A)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Wurm, erhält das Wort. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: zirka 5 Minuten. – Bitte.

18.54


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute wieder in erster Lesung über diesen Antrag diskutieren, so ist die Verzögerung nicht meine Schuld, sondern der Parlamentsalltag hat nicht so funktioniert, wie es sich viele Bürger und Bürgerinnen wünschten.

Dieser Antrag wurde schon im Dezember 2001 eingebracht, eine erste Lesung erfolgte im ersten Halbjahr letzten Jahres, und jetzt ist immerhin schon über ein Jahr ins Land gegangen, und wir haben hier wieder eine erste Lesung.

 


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