Gerade die
Mobiltelefon- und Telekommunikationsbranche hat in den letzten Jahren nur eine
sehr geringe Änderungsbereitschaft gezeigt, was die Haustürgeschäfte betrifft.
Die Telekom Austria hat für ihre Agenten einen Verhaltenskodex eingeführt und
in Österreich auch einen eigenen Vertriebspartner aufgebaut, der die
Hausbesuche durchführt.
Ich würde auch
vorschlagen, die 0900er-Nummern zu hinterfragen und den Missbrauch, den es in
diesem Zusammenhang gibt. Das ist extrem aufklärungsbedürftig, denn hier besteht
kein Schutz für die Konsumenten. Dieser Frage sollten wir uns in nächster
Zukunft annehmen.
Im Bereich der
Energieliberalisierung wissen wir, dass es in den letzten eineinhalb Jahren große
Einsparungseffekte gegeben hat, die bis zu 50 Prozent ausgemacht haben.
Diese Liberalisierung hat also meiner Meinung nach insgesamt sehr positive
Effekte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Unser Vorschlag
ist derselbe, den auch mein Vorredner bereits gemacht hat, nämlich das Problem
über das Konsumentenschutzgesetz zu regeln. Dies vor allem auch deshalb, weil
es da auch um ausländische Firmen geht, wie Sie, Herr Kollege Maier, schon
angeführt haben, und diese ausländischen Firmen können wir nur zu einer
vernünftigen und seriösen Geschäftspraxis erziehen, wenn wir den
Konsumentenschutz in Österreich ausbauen. Auch in Anbetracht der
EU-Osterweiterung wäre es daher sinnvoll, den Konsumentenschutz als Plattform
dafür zu nutzen. – Danke. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.47
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
19.47
Abgeordnete
Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! 25 000 Beschwerdefälle in ganz
Österreich zum Thema Haustürgeschäfte im liberalisierten Telekom-
beziehungsweise Strombereich sprechen eine deutliche Sprache. Dass da etwas
geschehen muss, ist wohl unbestritten. Das zeigen sowohl die Berichte des VKI,
das zeigen auch die Arbeiterkammerrecherchen, und das merken wir täglich, wenn
wir Beschwerden von Betroffenen zur Kenntnis nehmen müssen.
Darum sehe ich es
sehr wohl als gerechtfertigt an, Herr Kollege Mitterlehner und Herr Kollege von
der FPÖ, dass wir das in der Gewerbeordnung regeln, denn von der
Rechtssystematik her ist nur dort ein Verbot der Gewerbeausübung möglich.
Schauen Sie sich doch den bestehenden § 57 an! Bereits jetzt wird darin
das Aufsuchen von Privatpersonen zum Zwecke des Sammelns von Bestellungen von
Waren oder Dienstleistungen bei Giften, Arzneimitteln, Verzehrprodukten,
Heilbehelfen, Uhren, Gold, Silber, Platinwaren, Juwelen, Edelsteinen, Waffen,
Munition et cetera verboten. Da gibt es also bereits einen legistischen
Ansatzpunkt, und den müssten wir nur erweitern.
Würden wir dagegen
Ihren Weg beschreiten, das Ganze ins Konsumentenschutzgesetz zu nehmen, dann
würden wir eigentlich nur mehr eine defensive Position einnehmen. Wir dagegen
wollen offensiv vorgehen, und das heißt dieses Gewerbe schlichtweg verbieten.
Das halten wir für effizienter, und dafür sprechen nicht nur die zahlreichen
Vorfälle, sondern dafür spricht auch die Rechtssystematik. Dass wir das nicht
länger hinauszögern dürfen, lässt sich auch anhand dieser aktuellen
Zeitungsberichte nachweisen, die hier bereits präsentiert worden sind. Die
Zeitungsberichte weisen auch noch auf andere Bereiche hin, die wir
konsumentenschutzmäßig dringend in den Griff bekommen müssen.
Ich verweise in
diesem Zusammenhang nur auf die Frage der Werbefahrten. Auch die Werbefahrten
sind ein leidiges Problem. Insbesondere ältere Personen werden immer wieder zur
Kasse gebeten und zu Käufen verlockt, die sie von sich aus nie angestrebt
hätten. Ich verweise auch auf die Frage der Gewinnspiele. Auch das ist dringend
zu regeln. Hier müssen strengere Kriterien angewandt werden, damit die Leute
nicht so zum Narren gehalten werden.