Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 172

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Gerade die Mobiltelefon- und Telekommunikationsbranche hat in den letzten Jahren nur eine sehr geringe Änderungsbereitschaft gezeigt, was die Haustürgeschäfte betrifft. Die Telekom Austria hat für ihre Agenten einen Verhaltenskodex eingeführt und in Österreich auch einen eigenen Vertriebspartner aufgebaut, der die Hausbesuche durchführt.

Ich würde auch vorschlagen, die 0900er-Nummern zu hinterfragen und den Missbrauch, den es in diesem Zusammenhang gibt. Das ist extrem aufklärungsbedürftig, denn hier besteht kein Schutz für die Konsumenten. Dieser Frage sollten wir uns in nächster Zukunft annehmen.

Im Bereich der Energieliberalisierung wissen wir, dass es in den letzten eineinhalb Jahren gro­ße Einsparungseffekte gegeben hat, die bis zu 50 Prozent ausgemacht haben. Diese Liberali­sie­rung hat also meiner Meinung nach insgesamt sehr positive Effekte. (Beifall bei den Freiheit­li­chen.)

Unser Vorschlag ist derselbe, den auch mein Vorredner bereits gemacht hat, nämlich das Problem über das Konsumentenschutzgesetz zu regeln. Dies vor allem auch deshalb, weil es da auch um ausländische Firmen geht, wie Sie, Herr Kollege Maier, schon angeführt haben, und diese ausländischen Firmen können wir nur zu einer vernünftigen und seriösen Ge­schäftspraxis erziehen, wenn wir den Konsumentenschutz in Österreich ausbauen. Auch in Anbe­tracht der EU-Osterweiterung wäre es daher sinnvoll, den Konsumentenschutz als Platt­form dafür zu nutzen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.47


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

19.47


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 25 000 Beschwerdefälle in ganz Österreich zum Thema Haustürgeschäfte im liberali­sierten Telekom- beziehungsweise Strombereich sprechen eine deutliche Sprache. Dass da etwas geschehen muss, ist wohl unbestritten. Das zeigen sowohl die Berichte des VKI, das zeigen auch die Arbeiterkammerrecherchen, und das merken wir täglich, wenn wir Be­schwer­den von Betroffenen zur Kenntnis nehmen müssen.

Darum sehe ich es sehr wohl als gerechtfertigt an, Herr Kollege Mitterlehner und Herr Kollege von der FPÖ, dass wir das in der Gewerbeordnung regeln, denn von der Rechtssystematik her ist nur dort ein Verbot der Gewerbeausübung möglich. Schauen Sie sich doch den bestehenden § 57 an! Bereits jetzt wird darin das Aufsuchen von Privatpersonen zum Zwecke des Sammelns von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen bei Giften, Arzneimitteln, Verzehrprodukten, Heilbehelfen, Uhren, Gold, Silber, Platinwaren, Juwelen, Edelsteinen, Waffen, Munition et cetera verboten. Da gibt es also bereits einen legistischen Ansatzpunkt, und den müssten wir nur erweitern.

Würden wir dagegen Ihren Weg beschreiten, das Ganze ins Konsumentenschutzgesetz zu nehmen, dann würden wir eigentlich nur mehr eine defensive Position einnehmen. Wir dagegen wollen offensiv vorgehen, und das heißt dieses Gewerbe schlichtweg verbieten. Das halten wir für effizienter, und dafür sprechen nicht nur die zahlreichen Vorfälle, sondern dafür spricht auch die Rechtssystematik. Dass wir das nicht länger hinauszögern dürfen, lässt sich auch anhand dieser aktuellen Zeitungsberichte nachweisen, die hier bereits präsentiert worden sind. Die Zeitungsberichte weisen auch noch auf andere Bereiche hin, die wir konsumentenschutzmäßig dringend in den Griff bekommen müssen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf die Frage der Werbefahrten. Auch die Werbe­fahrten sind ein leidiges Problem. Insbesondere ältere Personen werden immer wieder zur Kasse gebeten und zu Käufen verlockt, die sie von sich aus nie angestrebt hätten. Ich verweise auch auf die Frage der Gewinnspiele. Auch das ist dringend zu regeln. Hier müssen strengere Kriterien angewandt werden, damit die Leute nicht so zum Narren gehalten werden.

 


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