Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 95

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend neue Praktikanten-, Grenzgän­ger- oder Beschäftigungsabkommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhege­setz geändert werden (438 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


13.51

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute und morgen zahlreiche Europa-The­men und EU-Vorgaben, die umgesetzt und angepasst werden müssen. Es handelt sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Änderung des Arbeitszeit- und des Arbeits­ruhegesetzes, welches die EU-Arbeitszeitrichtlinie auch für ArbeitnehmerInnen in Ver­kehrsunternehmen umsetzt. Diese einstimmige Umsetzung zur Erlangung einer EU-konformen Rechtslage betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Eisenbahn-, Straßenbahn-, Seilbahn-, Binnenschifffahrts- und Seeschifffahrtsunternehmen sowie das Flughafen- und Flugsicherungspersonal.

Es freut mich, dass die österreichische Rechtslage grundsätzlich bereits dem EU-Recht entspricht und dass es lediglich kleiner gesetzlicher Änderungen zur Anpassung bedarf. Es gibt daher für uns nicht viel zu diskutieren, jedoch liegt es nahe, kurz Stel­lung zu nehmen, da diese Thematik sehr wichtig ist.

Eine der erwähnten Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz betrifft die Fest­legung der täglichen Mindestruhezeiten sowie ihre Verkürzungs- und Teilungsmöglich­keiten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf die enormen gesellschaftspolitischen und familiären Auswirkungen von Ruhezeiten und Arbeitspausen hinzuweisen und darauf, wie wichtig es ist, dass wir durch gesetzliche Vorgaben Rahmenbedingungen schaffen, die genau diese Auswirkungen und Forderungen regeln und beachten.

Ich bin der Meinung, dass es in allen Bereichen unseres Erwerbslebens wichtig ist, dass unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Zeit für ihre Familien und gesellschaftlichen Interessen haben. In diesem Zusammenhang möchte ich den immer wieder diskutierten arbeitsfreien Sonntag erwähnen. „Am siebenten Tage sollst du ruhen!“ – das kennen wir schon aus der Bibel. Ohne gemeinsamen Ruhetag wäre das gesellschaftliche Leben und vor allem das Familienleben gefährdet. Es ließen sich auch kaum mehr die zahlreichen Feste und Veranstaltungen organisieren, da alle Menschen unterschiedlich Freizeit hätten.

In Oberösterreich zum Beispiel ist der arbeitsfreie Sonntag in der Landesverfassung verankert. (Abg. Mandak: Das betrifft aber auch die Ladenöffnungszeiten, nicht nur den arbeitsfreien Sonntag!) In Wien ist das leider nicht möglich. Der arbeitsfreie Sonn­tag ist Voraussetzung für viele gemeinsame kulturelle, religiöse und familiäre Aktivitä­ten. Diese unschätzbaren ideellen Werte lassen sich nicht mit Geld bewerten. Wir von


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite