Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 245

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Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 417 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht, der sich auf § 11 Abs. 7 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, abstimmen.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Auch hier bitte ich jene Damen und Herren, die diesem Antrag auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 354/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (418 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 12. Punkt der Tageordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Wunschredezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.11

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Ge­schätzte Damen und Herren! (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glocken­zeichen.) Es geht um eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, und zwar um eine Reparatur infolge eines VfGH-Erkenntnisses. Die Grünen können dieser Novelle aus zwei Gründen nicht zustimmen. Einerseits wird dem VfGH-Erkenntnis nicht Rechnung getragen. Es geht hiebei um die Frage Bescheid oder Verordnung bei der Frage Ver­längerung für Deponien bezüglich der Lagerung von unbehandelten Abfällen. Ich als Juristin würde es als Frotzelei bezeichnen, wie man hier versucht, dem VfGH-Erkennt­nis zu entsprechen. Es ist meiner Meinung nach überhaupt nicht ernst genommen wor­den, was hier mit drohendem Zeigefinger gegenüber dem Gesetzgeber von Seiten des Verfassungsgerichtshofs gerügt worden ist.

Das Zweite ist eine Halbherzigkeit, die wir schon länger kritisieren, nämlich die Schief­lage zwischen mechanisch-biologischen Anlagen und der Verbrennung, die durch die­se Novelle einfach fortgeschrieben wird. Der Kritik an dieser Ungleichgewichtung, dass nämlich im einen Bereich unbehandelte Abfälle auf zwölf Jahre per Ausnahmeregelung gelagert werden können im anderen aber nicht, wurde überhaupt nicht Rechnung getragen. Deswegen werden die Grünen dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.12

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Machne. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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