Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 178

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag Dr. Matznetter stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird, in 462 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Es liegt nur dieser eine Abänderungsantrag vor. Ich lasse daher sogleich über den Ge­setzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung dieses Abänderungsantrages abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 462 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit Stimmen­mehrheit angenommen wurde.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dieser Vorlage zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Stim­menmehrheit angenommen.

Damit haben wir den 1. und 2. Punkt der Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ergänzende Regelungen über das Vorgehen der Zollbehörden im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz 2004 – PPG 2004) (463 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Die Redezeit ist auf 7 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.31

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Frak­tion hätte diesem Gesetzentwurf gerne zugestimmt, Voraussetzung wäre aber ge­we­sen, dass ein Entschließungsantrag, den wir vorbereitet hatten, von den Regierungs­parteien akzeptiert worden wäre. Das war bedauerlicherweise nicht der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Produktpirateriegesetz werden einerseits die Bestimmungen der EU-Produktpiraterieverordnung umgesetzt, es gibt neue Durchführungsbestimmungen, und andererseits Befugnisse der Zollorgane beim Vollzug der Bekämpfung der Produktpiraterie. Bei Produktpiraterie geht es um Schutzrechte, um Fragen des geistigen Eigentums.

Aber gerade da sehen wir auch die Probleme, weil die Gefahr besteht, dass die so genannten Rechteinhaber, nämlich die Patentinhaber, die Inhaber von Markenrechten dieses missbräuchlich verwenden. Es gab bereits einen Fall in Brüssel, bei dem Monsanto versucht hat, allein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die europäischen


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