NATIONALRAT
 
 
 
            Die nächste (59.) Sitzung des  N a t i o n a l r a t e s  findet Donnerstag, den 6. Mai 2004, um 9 Uhr statt.
 
            Die Sitzung beginnt mit einer    F r a g e s t u n d e .
 
 

ERGÄNZTE TAGESORDNUNG
 
 
 

 1.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung und das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert werden und ein Pauschalabgabegesetz eingeführt wird (Steuerreformgesetz 2005 - StReformG 2005) (461 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Mag. Walter    T a n c s i t s 
 

 2.)

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
(462 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Mag. Walter    T a n c s i t s 
 

 3.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen über das Vorgehen der Zollbehörden im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz 2004 - PPG 2004) (463 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Mag. Walter    T a n c s i t s 
 

 4.)

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (093 Hv 8/04h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Christoph Matznetter (453 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Ing. Norbert    K a p e l l e r 
 

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 5.)

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 34/04x) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dietmar Keck (476 d.B.)

 

Berichterstatter: Abg. Jakob    A u e r 
 

 6.)

Wahl eines Schriftführers/einer Schriftführerin
 

 

Wien, 2004 05 06
 

Dr. Andreas    K h o l 

Präsident
 
 

Rainer    W i m m e r 

Schriftführer

Astrid    S t a d l e r 

Schriftführerin

 

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A v i s o
 
 
            Es ist in Aussicht genommen, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem durchzuführen.
 
           Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5 wird es erforderlich sein, von der
24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes am Beginn der Sitzung mit Zweidrittelmehrheit Abstand zu nehmen.

 

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            Nach Beendigung der 59. Sitzung wird eine weitere (60.) Sitzung    des   N a t i o -
n a l r a t e s      stattfinden.

 
            In dieser Sitzung werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch den Präsidenten erfolgen.