Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 105

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Rat Bildung, Jugend und Kultur

Abwesenheit Österreichs bei 1 von 3 Sitzungen (33,3 Prozent)

Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)

Abwesenheit Österreichs bei 4 von 13 Sitzungen (30 Prozent)

Rat Landwirtschaft

Abwesenheit Österreichs bei 2 von 11 Sitzungen (18,18 Prozent)

Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)

Abwesenheit Österreichs bei 1 von 7 Sitzungen (14,28 Prozent)

Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen

Abwesenheit Österreichs bei 2 von 23 Sitzungen (8,6 Prozent)

(Quelle: Assemblée Nationale, Rapport d’Information déposé par la délégation de l’Assemblée Nationale pour l’Union Européenne sur la présence et l’influence de la France dans les institutions européennes)

Eine effiziente Wahrnehmung österreichischer Interessen in der EU ist mit dieser unzu­reichenden Präsenz österreichischer Regierungsmitglieder nicht gewährleistet.

Eklatante Versäumnisse in der Europapolitik zeigen sich auch bei der Umsetzung von EU-Recht in österreichisches Recht. Aus der Beantwortung parlamentarischer Anfra­gen (insbesondere 159/AB XXII. GP) geht hervor, dass bis 1. März 2003 43 EU-Richt­linien nicht umgesetzt worden waren, obwohl die vorgeschriebene Fristen für Um­setzung längst abgelaufen waren. Weitere 65 Richtlinien hätten laut Anfragebeantwor­tung bis März 2004 umgesetzt werden sollen. Insgesamt handelt es sich also um rund 100 EU-Richtlinien, die nach wie vor der Umsetzung in nationales Recht harren. Vor allem im Gesundheits-, Agrar-, Umwelt- und Konsumentenschutzbereich wird, so das Resultat der Anfragebeantwortungen, EU-Recht ignoriert. Österreich leistet damit einen schlechten Beitrag zur Umsetzung der sogenannten „Lissabon-Strategie“, mit der die EU dauerhaftes Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und bessere Arbeitsplätze schaffen und bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wis­sensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden möchte. Diese Kritik wurde auch von Seiten der EU-Kommission in ihrem Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates geübt. Österreich verzeichne weiterhin einen großen Umsetzungsrückstand bei Binnenmarktrichtlinien, hieß es da. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammen­hang, dass darüber hinaus zur Zeit in 26 Fällen Klagen der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung von EU-Richtlinien anhängig sind.

Aus all den genannten Fakten und Darstellungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geboten.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer diesem Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine ausreichende Unterstützung und ist daher abgelehnt.

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