Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 101

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Richtlinie eine eigene Weisheit beinhaltet. Das kann ich weniger beurteilen. Wir haben uns da ganz pragmatisch auf die Position zurückgezogen, dass wir hier ohne Not eine Möglichkeit für die Republik und für die entsprechenden Unternehmungen erfahren lassen würden. Deshalb ist es jetzt im Vier-Parteien-Konsens – es liegt dann auch ein entsprechender Abänderungsantrag vor– so geregelt, dass vorläufig nur jene Haftun­gen beseitigt werden sollen, die ohnehin jede rechtliche Relevanz verloren haben.

Wichtig erscheint mir aber noch der Hinweis auf den Punkt 11 der Tagesordnung. Hier geht es um das Garantiegesetz. Das hat sehr viel mit der – wie ich meine, nicht ganz zu Unrecht – in Verruf geratenen AWS zu tun, mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH, die wir eigentlich vor wenigen Jahren noch mit großer Hoffnung hier installiert und verabschiedet haben. Wir ersparen uns jetzt um diese Uhrzeit wahrscheinlich eine polemische Auseinandersetzung um diese leidige Angelegenheit. Ich beschränke mich darauf, festzustellen, dass dort institutionell nicht alles zum Besten steht.

Mit dieser Novelle erfolgt nun eine an sich rein theoretisch aus meiner Sicht durchaus vertretbare Abklärung von bestimmten Fondstöpfen. Jetzt ist aber das Problem, dass wir hier auch auf eine bestimmte Praxis rekurrieren müssen. Es mag finanztheoretisch schlau sein, dass wir verschiedene Haftungsobergrenzen, die in verschiedenen Töpfen gelten, insoweit zusammenführen, dass wir das für das gesamte Fondvolumen einfach sozusagen aufsummieren und damit die Haftungsgrenzen insgesamt in die Höhe heben, aber es spielen sich hier dann Risikoverschiebungen ab, es kommt zu einer erhöhten Flexibilität für die Institution, das ist ganz klar, es tritt aber in der konkreten praktischen Situation auch etwas anderes ein: Der – wenn man so will – Gesetzgeber, der Nationalrat, der ja hier die entsprechenden Obergrenzen pro Topf festlegen darf, beraubt sich selbst einer bestimmten Mitsprachemöglichkeit, indem er das zusam­menführt. Dagegen wenden wir uns in der jetzigen Situation sehr wohl.

Aus unserer Sicht macht es noch einen Sinn, die Töpfe so zweckzuwidmen, wie sie vorgesehen sind, und auch die entsprechenden Obergrenzen dort zu belassen. Was droht, ist – und mit dieser Meinung stehen wir nicht alleine da, Rechnungshofpräsident Fiedler hat das anlässlich einer Ausschussverhandlung, in der genau diese Frage­stellungen behandelt wurden, selbst so beantwortet –, dass nämlich da Transparenz und eine gewisse Mitgestaltungsmöglichkeit des Parlaments verloren gehen.

Das ist für mich eigentlich ausreichend, um zu sagen, dass wir gerade vor dem Hintergrund der jetzigen Verfasstheit des AWS dieser Sache nicht zustimmen. Es sind hier finanztheoretisch vielleicht doch sinnvolle Möglichkeiten nicht mit der Realität in Einklang zu bringen, weil es momentan sicher günstiger ist, dass bestimmte Vorgänge und bestimmte Geschäftsgebarungen im AWS noch stärker kontrolliert werden.

Deshalb zu diesem Punkt unsere Ablehnung. Sonst gibt es, wie gesagt, überall unsere Zustimmung. Ich darf auch noch einmal darauf verweisen, dass die Sache der Abän­derungen jetzt unter den Fraktionsführern durchaus einvernehmlich gelöst worden ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.28

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nun spricht Herr Abgeordneter Neugebauer 6 Minuten zu uns. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.28

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zum Tagesordnungspunkt 10 drei Anmerkungen zu den Schwerpunkten:

Der erste Punkt betrifft den § 11. Durch die Organisationsänderung im Finanzminis­terium – nun werden statt der Finanzlandesdirektion Regionalmanagements eingerich-


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