Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 113

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Man sollte die Diskussion über Förderpolitik grundsätzlich führen. Wir sind gerne dazu bereit, das im Finanzausschuss zu tun, wo die Gesprächsbasis sehr gut ist; das sei durchaus bestätigt.

Ich sehe nicht ein, dass unter dem Titel der Flexibilisierung – und so wurde es begründet – in Wirklichkeit eine andere Verteilung innerhalb der drei Garantiearten geschaffen werden soll.

Es geht auch nicht an, dass durch ein erfolgreiches Lobbying bestimmter institutioneller Anleger die Fördergleichgewichte verschoben werden könnten.

In diesem Sinne können wir von der SPÖ unsere Zustimmung nicht geben. Wir haben unsere Überlegungen angestellt, sind aber gerne bereit, über die Förderpolitik insgesamt zu diskutieren, weil ich meine, dass es tatsächlich mehr Impulse für die Wirtschaft geben muss. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Brader 3 Minu­ten zu uns. – Bitte.

 


21.14

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit in Verhandlung steht heute auch ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird.

Diese Änderung wurde notwendig, da mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz die bisherigen Finanzlandesdirektionen aufgelöst wurden und bestimmte, über den einzelnen Wirtschaftsraum hinausgehende Funk­tio­nen, die bis dahin von den Finanzlandesdirektionen wahrgenommen wurden, in neue Zuständigkeitsbereiche eingeteilt und an das Finanzministerium überführt wurden.

Diese Regionen der Steuer- und Zollkoordination werden aber vom Bundesministerium für Finanzen nicht zentral wahrgenommen, sondern eben auf fünf Regionen aufgeteilt. Diese neue Organisationsgestaltung erfordert eine entsprechende Adaptierung im Per­sonalvertretungsgesetz. Demzufolge muss in jeder dieser regionalen Steuer- und Zollkoordinationsgruppen ein entsprechender Fachausschuss eingerichtet werden.

Außerdem wurde laut einem Ressortübereinkommen mit dem Bundeskanzler und dem Finanzminister der Wachkörper Zollwache aufgelöst und natürlich auch die Tätigkeit der Personalvertretungsorgane beendet. Um aber die Kontinuität dieser Personal­vertreter, der gewählten Organe der Personalvertretung aufrechtzuerhalten, sollen die derzeit gewählten Organe bis zur nächsten Personalvertretungswahl ihre Tätigkeit weiter ausüben können.

An dieser Stelle möchte ich allen Personalvertretern im Bereich der Zollwache und ihren Kolleginnen und Kollegen Dank aussprechen, denn für sie war die Zeit dieser Umstellung sicher nicht leicht.

Im Großen und Ganzen ist aber der heute vorgelegte Gesetzentwurf eine der Realität folgende Anpassung, die für die Obliegenheiten der Personalvertretung Sicherheit und eine rechtliche Darstellung bedeutet. Darum wird dieser Antrag von uns auch begrüßt.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich das erste Mal als Ersatzmitglied an einer Sitzung des Finanzausschusses teilnehmen durfte und ganz überrascht über das Klima in diesem Ausschuss und über das konstruktive Arbeiten war.

 


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