Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 14

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der ländlichen Entwicklung ausgebaut wird. Wir werden als Österreicher davon profitieren können.

Die ländliche Entwicklung umfasst nicht nur das Umweltprogramm für die Bauern, die Ausgleichszulage für die Bergbauern, sondern auch – mit dem Artikel 33 – ein Programm, durch das Projekte, integrative Projekte unterstützt und verwirklicht werden können – Projekte, die im Sozialbereich, im Tourismusbereich, im Wirtschaftsbereich und im Landwirtschaftsbereich angesiedelt sind. Wir geben also in der ländlichen Entwicklung weit über den agrarischen Kernbereich hinaus Antworten für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Mainoni.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort gemeldet.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Neben dieser Agrarreform, die für die Biobauern Probleme bereiten könnte oder bereiten wird, ist das Bundestierschutzgesetz momentan sehr in Diskussion, auch für die Bauern.

Sehen Sie gerade für den Biobereich hier eventuell zusätzliche Nachteile, weil es eine schwierigere oder schwächere Abgrenzung zu den konventionellen Bauern geben wird, wenn diese Standards für alle Bauern höher sein werden – wobei momentan ja der Biobauer gegenüber den konventionellen Bauern weit besser gestellt war?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Solche sehe ich nicht. Warum nicht? – Das Bundestier­schutzgesetz integriert nun neun Ländergesetze auf einem einheitlichen Standard. Für die Biobauern ist ja abseits der Tierhaltung noch vieles andere im ökologischen Sinn zu erledigen. Was die Frage der Futterbasis betrifft, was die Frage der Düngung, der Pestizide und so weiter betrifft, grenzen sich die Biobauern in ihrer Produktion ganz klar ab, und an dem wird nichts verändert.

Im Übrigen ist es so, dass die Biobauern schon in den letzten Jahren in der Investitionsförderung für ihre Investitionen in besonders tierfreundliche Stallungen mehr lukrieren konnten als andere Betriebe.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Bundesminister! Wir sind uns einig darüber, dass die Agrarreform zwei Umsetzungsmodelle gewährleistet, nämlich einerseits Betriebsprämien-Modell und andererseits einheitliches Flächen­modell.

Ich zitiere aus einer Mitteilung des Hauptverbandes der Land- und Forstwirtschafts-Betriebe (Rufe bei der ÖVP: Frage! Frage!):

Würde sich nun Österreich für die einheitliche Flächenprämie auf Bundesländerbasis entscheiden, ergäbe das eine österreichische Einheitsprämie (weitere Rufe bei der ÖVP: Frage! Frage!) von rund 250 € pro Hektar. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Dies ergeben Berechnungen des Bundesministeriums, Abtei­lung III/7. – Ende des Zitats.

Meine Frage, Herr Bundesminister: Warum haben Sie uns diese Unterlagen hier in diesem Haus, sowohl dem Landwirtschaftsausschuss als auch dem Rechnungshof-Unterausschuss, bisher vorenthalten?

 


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