Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 45

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beeinträchtigung am Steuer, verstärkte Überwachung des Abstandverhaltens, Einführung einer EU-Fahrerbescheinigung (EU-Fahrerkarte).

Reform des Zivildienstes in Übereinstimmung mit den Reformen im Bereich der Landesverteidi­gung

Entschiedener Kampf gegen Drogenhandel

Reform des Versammlungsgesetzes

Einschränkung der Möglichkeit einer vorzeitigen Einbürgerung vor Ablauf von 10 Jahren (Re­duktion der vorzeitigen Verleihung aus besonderen Gründen). Keine Ausweitung von Doppel­staatsbürgerschaften. Erleichterung der Beibehaltung und Wiedererlangung der Österreichi­schen Staatsbürgerschaft.

Ziel ist durch eine umfassende Reform des Asylverfahrens eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens durch konzentrierten Einsatz der Ressourcen unter gleichzeitiger Verbesserung der Qualität. Durch ein klar geregeltes Asylverfahren wird Einwanderung durch die Hintertür, durch illegale Migration und folgende Asylantragsstellung verhindert. Das Asylverfahren wird aus einem Zulassungsverfahren mit einem faktischen Abschiebeschutz und bei dessen positivem Abschluss aus einem Verfahren zur inhaltlichen Prüfung, bei dem sämtliche Asylgründe bei sonstiger Präklusion vorzubringen sind, das mit einem vorläufigen Aufenthaltsrecht verbunden ist, bestehen.

Eine Liste sicherer Drittstaaten ist im neuen Asylgesetz zu verankern;

Neuordnung des Bundesbetreuungsrechts (Zusammenfassung der Kompetenzen)

Überprüfung allfälligen Missbrauchs im Bereich der sog. quotenfreien Zuwanderung.

Die Integration legal in Österreich lebender ausländischer Staatsbürger hat weiterhin Vorrang vor einem Neuzuzug. Der Neuzuzug unterliegt – wie bisher – einer Quotenregelung. Der Familiennachzug innerhalb der Quote ist zu beschränken auf die Kernfamilie, das sind die Ehegatten und die unverheirateten minderjährigen Kinder. Die Mitglieder der Kernfamilie sollen nach der legalen Einreise die Möglichkeit des Zugangs zum Arbeitsmarkt erhalten. Dadurch soll der Schwarzarbeit die Basis entzogen werden.

5. Justiz

Eine moderne Justiz versteht sich als Dienst am Bürger. Im strafrechtlichen Vorverfahren sollen die Opfer mehr Rechte erhalten. Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt und soll dies auch bleiben. Basis unseres Rechtsstaates ist die Unabhängigkeit der Richter, die es zu sichern, und wenn notwendig, zu verteidigen gilt. Eine Justiz als Dienst am Bürger ist – gerade im Hinblick auf die Herausforderung durch die EU-Osterweiterung – bemüht, den Wirtschafts­standort zu sichern. Sie tritt auch für die Rechte der Konsumenten, insbesondere der Senioren und der Jugend, ein.

Strafrecht/Strafprozessrecht – Europäische Union:

Wahrung des Einstimmigkeitsprinzips für verbindliche Rechtsakte in der ,Dritten Säule

Weiterentwicklung von EUROJUST anstelle einer ,Europäischen Staatsanwaltschaft

Strafbarkeit juristischer Personen

Materielles Strafrecht:

Kombination von Strafen und Auflagen, wie sie im Rahmen der Diversion angeordnet werden können

 


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