Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

entwickelt pro Tonne viermal so viel an CO2-Emissionen wie das Schiff. Auf der Donau werden derzeit rund 54 Millionen Jahrestonnen an Gütern befördert, im Jahre 2015 sollen es fast 100 Millionen sein. Auch für die Transportwirtschaft sehr wichtig ist, dass die Bahn und das Schiff wesentlich günstiger als der LKW sind.

Das heißt, mit diesem Gesetz kann die Donauschifffahrt modernisiert werden. Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Transportwirtschaft. Daher geben wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

12.54

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit dem heutigen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen legen wir den letzten Baustein im gesamten internatio­nalen Gefahrgutrecht. Es ist sozusagen auch ein historischer Augenblick.

Das ADR regelt bereits seit langer Zeit die Gefahrgutbeförderung auf der Straße, das RID die Gefahrgutbeförderung im Schienenverkehr, in der Hochseeschifffahrt haben wir den IMDG-Code, und die ICAO-Regelungen im Luftverkehr sind auch schon lange in Kraft. Es weiß eigentlich niemand, warum in der Binnenschifffahrt die Bedeutung und Wichtigkeit von Vorschriften für den Gefahrguttransport anscheinend als weniger wich­tig angesehen wurde. Österreich war jedenfalls führend an der Ausarbeitung auch die­ses gegenständlichen Abkommens – so wie schon bei den bisherigen Gefahrgutab­kommen – beteiligt, insbesondere betreffend die Kontrolle und die Schulung der Kon­trollore.

Es ist mir an dieser Stelle ein persönliches Anliegen, den Beamten des Verkehrsres­sorts, an der Spitze Herrn Ministerialrat Dr. Gustav Kafka, der sich schon seit vielen, vielen Jahren international und national für ein gutes Gefahrgutrecht einsetzt, ganz herzlich für ihre vorbildliche Arbeit zu danken! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das gegenständliche Abkommen tritt in Kraft, wenn es sieben Staaten ratifiziert haben. Österreich ist mit dem heutigen Beschluss der vierte Staat, und ich hoffe, dass sich bald drei weitere Länder finden werden, die dies ratifizieren. Es können ja nach dem Abkommen all jene Staaten Mitglieder des Abkommens werden, die Binnenwasser­straßen auf ihrem Staatsgebiet haben, die im Verzeichnis der Hauptbinnenwasserstra­ßen von internationaler Bedeutung, also im AGN, aufscheinen. Es sind dies derzeit 28 Staaten, von Frankreich bis Russland, von Schweden bis Griechenland, und ich hoffe, wie gesagt, dass sich bald noch weitere drei hierfür finden werden.

Die Bedeutung dieses Abkommens liegt darin, dass auch das Wasser, damit auch das Grundwasser und so weiter in Europa geschützt werden. Es werden die entsprechen­den Sicherheitsstandards in allen Staaten angeglichen. Das ist wichtig, weil die Aufla­gen auch von den Schiffen anderer Flaggen erfüllt werden müssen. Es fallen damit die Wettbewerbsverzerrungen weg, die derzeit noch zuungunsten der österreichischen Reeder bestehen.

Es gilt für besonders gefährliche Güter ein Beförderungsverbot, und wir haben eine ganze Reihe von technischen Spezifikationen: Sicherheitsbestimmungen, die Prüfung und Zulassung der Schiffe, die Kontrollen, die Schulung der Sachverständigen. Davon abgelöst werden auch die bisherige Regelung auf dem Rhein und die provisorische Regelung auf der Donau auf Grund der Donaukonvention. Österreich setzte ja bereits


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite