Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 43

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Lassen Sie mich jetzt noch zum Strafausmaß kommen. Das Strafausmaß für den primären Insider haben wir im Falle eines Schadens oder eines Vermögensgewinns von über 50 000 € auf fünf Jahre erweitert, also von zwei Jahren auf künftig fünf Jahre. Wir haben die Straffolge so um mehr als 100 Prozent verschärft und haben zudem keine alternativen Geldstrafen mehr vorgesehen. Es wird in Zukunft auch eine Diver­sion, ein außergerichtlicher Tatausgleich nicht mehr möglich sein. Damit liegen wir in der österreichischen Strafrechtssystematik genau dort, wo nach der Verhältnis­mäßigkeit ein solcher Tatbestand mit seinen Rechtsfolgen liegen soll, und – das ist noch wichtiger, weil es internationale Märkte sind – wir liegen im europäischen Ver­gleich hoch – das möchte ich noch kurz anführen. In Deutschland sind fünf Jahre, aber auch Geldstrafen angedroht, in der Schweiz drei Jahre und Geldstrafen, in Frankreich, Großbritannien sieben Jahre, aber auch Geldstrafen sind dort möglich. Man kann sich dort also, wenn ich es überspitzt sage, auch freikaufen. Wir liegen mit der Ver­schärfung unseres Strafrahmens daher am oberen Ende. Das war uns ein Anliegen. Wir stehen dazu.

Wenn wir jetzt nicht die Zustimmung der Opposition dazu finden, werden wir das auch verkraften. Wir jedenfalls handeln, wir stärken das Vertrauen in die Kapitalmärkte!

Und wenn der Herr Finanzminister gesagt hat: Ein guter Tag beginnt mit einem guten Budget!, dann sage ich: Wir setzen diesen guten Tag mit guten Gesetzen fort! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.38

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Wunsch­redezeit: 4 Minuten. – Herr Kollege, bitte.

 


11.38

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Ikrath hat eine Reihe der Argumente, die er zu diesen Ge­setzen, nämlich dem Börsegesetz und dem Wertpapieraufsichtsgesetz jetzt hier ange­führt hat, auch im Finanzausschuss dargelegt. Wir haben dort eine sehr sachliche und gute Diskussion zu dieser Materie geführt. Nur ist es so – Kollege Matznetter hat das schon im Detail ausgeführt, ich möchte das aus anderen Blickwinkeln betrachten –, dass eine Reihe von Argumenten, die von uns vorgebracht wurden, nicht in das Gesetz eingeflossen sind. Daher werden wir diesem Gesetz auch nicht die Zustimmung geben, also nicht deshalb, weil wir die Richtung, in die das geht, für falsch halten, sondern deshalb, weil eine Reihe wichtiger Punkte, die ich noch nennen werde, nicht in das Gesetz eingeflossen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir dürfen nicht vergessen, Insiderhandel war lange Zeit hindurch eine Art Kavaliersdelikt. Man hat gedacht, das ist so, man hat eben mehr Informationen als andere und kann rechtzeitig kaufen oder verkaufen und damit ganz schön Geld verdienen. Nur: Dem ist nicht so, denn es gibt ja, wenn einer gewinnt, auf der anderen Seite Verlierer. Und daher bin ich dafür, dass dieses Gesetz in der Form gemacht wird – das ist gar keine Frage.

Aber die Zielsetzung, nämlich den Missbrauch in allen möglichen Varianten auszu­schalten, wird mit diesem Gesetz allein nicht erreicht. Ich denke nur etwa an die Organ­schaften, daran, wie viele Generaldirektoren einzelner Banken in wie vielen Aufsichtsräten von Unternehmungen sitzen. Es ist oft so, dass weit über 20 oder 30 Aufsichtsratsfunktionen durch eine Person abgedeckt werden. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich weiß schon, aber dann sollte man das auch einmal mit in die Diskussion ein­bringen. Ich sage ja nicht, dass das total schlecht ist, ich sage nur, man sollte auch


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