Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 44

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einmal überlegen – vielleicht kann ich Sie dazu einladen, die Spezialisten auf diesem Gebiet –, ob es Sinn macht, dass einzelne Personen dadurch, dass sie die Möglichkeit haben, in unterschiedlichsten Gesellschaften zu sitzen, ganz andere Informationen haben als jene, die nicht in diesen Gesellschaften im Aufsichtsrat sitzen. Sie haben natürlich ganz andere Informationsmöglichkeiten, und die Beweisführung ist der zen­trale Punkt in dieser ganzen Situation.

Wir haben es hier also mit einer Materie zu tun, wo es nicht nur darum geht, kriminelle Tätigkeiten hintanzuhalten, die mit einem entsprechenden Strafausmaß belegt sind. Darüber haben wir ja auch im Ausschuss diskutiert. Der ursprüngliche Vorschlag der Regierung – und das wurde ja vom Justizministerium auch begründet – hat ein an­deres Strafausmaß vorgesehen. Dann wurde wieder argumentiert, dass diese drei Jahre in Verbindung mit unmittelbarer Gefängnisstrafe auch eine harte Strafe sind. Das kann man so oder so sehen, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber man muss beim Strafausmaß auch immer wieder berücksichtigen, wie die Strafausmaße bei Verbrechen gegen Leib und Leben von Menschen und die Strafausmaße im Finanz­bereich sind. Über das alles kann man diskutieren. Aber grundsätzlich war es uns zu wenig, dieses Gesetz in der uns nun vorliegenden Form zu konzipieren. Es ist aus unserer Sicht nicht entsprechend scharf genug konzipiert, und ich glaube, dass man hier noch einmal wird nachbessern müssen und die Erfahrung noch ein bissel wird spielen lassen müssen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, das will ich nicht bestreiten, aber trotzdem geben wir dem Gesetz in dieser Form heute nicht die Zu­stimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

11.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher ans Rednerpult. Seine Wunschredezeit ist 10 Minuten. – Bitte.

 


11.42

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte zunächst ein paar Sätze zum ERP-Fonds sagen, der sich aus unserer Sicht sehr, sehr gut entwickelt hat und der der öster­reichischen Wirtschaft in den letzten Jahren zu einem großen Vorteil verholfen hat und insgesamt auch die gesamte Förderkulisse in Österreich verändern konnte, indem wir die Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung im Bereich des AWS zusammengelegt haben. Auch wenn es hier in den letzten Jahren Anlaufschwierigkeiten gegeben hat, ist doch die Fördereffizienz gesteigert worden und hat die Wirtschaft einen großen Vorteil. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was mich besonders freut, ist natürlich auch der Umstand, dass die investitions­intensiven Wirtschaftsbereiche, Wirtschaftszweige wie beispielsweise der Tourismus einen relativ hohen Anteil an den Wirtschaftsförderungen und zinsengestützten Kre­diten, die ausbezahlt werden, haben. (Ruf bei der SPÖ: Viel zu wenig!) Ja, natürlich! 10 Prozent sind es vom gesamten Fördervolumen. Wir können uns immer mehr wünschen, aber das entspricht in etwa dem BIP-Anteil, den der Tourismus in Öster­reich einnimmt. Damit können wir, so glaube ich, zufrieden sein, weil ja ergänzend dazu immer auch Landesförderungen ausbezahlt werden und nicht nur der Bund für tourismusintensive Förderungen zur Verfügung steht.

Ich glaube also, dass wir allein auf Grund dieser Statistik, wonach durch Neu­inves­titionen und durch diese Offensive des AWS 1 500 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, eine sehr gute Bilanz ziehen können.

Der dritte Tagesordnungspunkt betrifft das Börsegesetz und das Wertpapier­aufsichts­gesetz. Hier wird eine EU-Richtlinie von uns in ein neues Gesetz eingearbeitet. Der Insiderhandel in Österreich ist heute ja schon als Kavaliersdelikt bezeichnet worden.


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