Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 45

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Für viele Private und auch Wertpapierhändler ist ja gar nicht klar, dass Insiderhandel strafbar ist. Ich glaube, dass mit diesem Gesetz eines erreicht wurde, und das ist sehr wesentlich, nämlich dass auch die Privaten, wenn sie über Insiderinformationen verfügen, in die Pflicht genommen werden.

Ich denke, dass wir eines sehr gut geschafft haben: eine optimale Balance zu finden, was den Strafrahmen betrifft. Wenn heute vom Herrn Kollegen Eder kritisiert wurde, dass der Strafrahmen zu gering ist und dass man eigentlich zehn Jahre hätte ansetzen können, dann glaube ich, dass man da auch einen Vergleich zu den Strafdelikten herstellen muss: Eine 10-jährige Höchststrafe besteht bei Vergehen gegen Leib und Seele, für Totschlag und Körperverletzung, sodass hier die Verhältnismäßigkeit zu den wirtschaftskriminellen Handlungen nicht gegeben ist.

Ich glaube also in Summe, dass diese von uns in dieses Gesetz hineingepackte Strafandrohung von fünf Jahren eine verhältnismäßig gute und auch durchschnittliche Höchststrafe ist, mit der man leben kann und die sicher auch einen wichtigen Impuls in Österreich setzen wird, was die Entschärfung des Insiderhandels betrifft. Ich glaube, dass das vertrauensbildende Maßnahmen sein werden, die auch den Börsenplatz Österreich positiv beeinflussen werden. Wir haben ja heute im Rahmen der Budget­rede bereits gehört, dass die Entwicklung des Börsenplatzes Österreich eine sehr positive ist, die auch über das Land hinaus ausstrahlt, beispielsweise nach Budapest, wo es attraktive Kapitalmarktbeteiligungen gibt.

Wir werden diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


11.47

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit den in Diskussion stehenden Änderungen zum Börse­gesetz und Wertpapieraufsichtsgesetz werden den Behörden und den Gerichten bes­sere und wirksamere Mittel zur Bekämpfung des Machtmissbrauchs im Börsenbereich in die Hand gegeben, insbesondere zur Bekämpfung des Insiderhandels und der Marktmanipulation.

Wir setzen mit diesen gesetzlichen Änderungsvorschlägen die EU-Marktmissbrauchs­richtlinie vollständig um.

Was sind die Schwerpunkte? – Eine wesentliche Erhöhung der Strafen, Melde- und Veröffentlichungspflichten der Emittenten börsenorientierter Wertpapiere – Stichwort Ad-hoc-Publizität –, Melde- und Veröffentlichungspflichten potentieller Insider – Stich­wort Director’s Dealings –, Melde- und Veröffentlichungspflichten von Personen, die auf die Börsenentwicklung Einfluss nehmen könnten – Stichwort Analystenpflichten.

Die Stellung der Finanzmarktaufsicht im gerichtlichen Strafverfahren wegen Insider­handel wird analog den Finanzbehörden im gerichtlichen Finanzstrafverfahren ent­sprechend gestärkt.

Wenn jetzt diskutiert wird, ob fünf Jahre für Insiderhandel ausreichend sind oder zehn Jahre ausreichend sind, so verweise ich auf die derzeitige Gesetzeslage. Derzeit beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Mit den nun in Diskussion stehenden fünf Jahren erhöhen wir auf mehr als das Doppelte. Außerdem wird – im Gegensatz zu bisher – die Anwendung der Diversion ausgeschlossen.

 


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