Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 90

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gemeinnützigkeitsgesetz gilt für die EGAM-Wohnungen nicht? (Abg. Großruck: Sie wissen ja selber: einmal gemeinnützig immer gemeinnützig!) Herr Kollege Großruck, das wäre schlicht und ergreifend verwerflich!

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie, Herr Kollege Großruck, mit Ihrer Stimme diese Regierung unterstützen, nämlich nimm den Kleinen und Armen und gib es den Großen und Reichen. Dafür, geschätzte Damen und Herren der Regierungsfraktionen und der Regierungsparteien, sind wir nicht zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt betrifft den Artikel 10, nämlich die Bundesforste. Wir haben im Aus­schuss ausführlich darüber gesprochen, wie diese 100,5 Millionen €, die dem Budget als Einmalmaßnahme zugeführt werden – im Übrigen eine der vielen Einmalmaßnah­men, die dem Bundesregierungsgrundsatz der Nachhaltigkeit in keiner Weise entspre­chen, Herr Staatssekretär –, zustande kommen und welche Auswirkungen es gibt.

Der Herr Finanzminister war so nett und hat mir Antwort gegeben auf meine Frage, wie denn die Berechnungen lauten. Er hat allerdings so schnell gesprochen, dass ich nicht mitschreiben konnte. Daher habe ich darum ersucht, mir diese Antwort schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Zusage ist erfolgt, allein die Erledigung lässt noch auf sich warten. Ein typischer Fall: Viel versprochen, groß gesprochen, aber nichts gehalten. Das ist nicht der Stil, den wir in diesem Hause gewohnt sind beziehungsweise den wir uns wünschen, Herr Staatssekretär.

Daher die Frage an Sie noch einmal: In den Erläuterungen ist zu lesen, dass die Pensi­onsauszahlungen für die Republik Österreich durch die Übernahme von 2005 in Höhe von 9,3 Millionen € bis 2023 auf 4,3 Millionen € sinken werden.

Herr Staatssekretär, welche Schlüsse lässt das zu? – Erstens: 2023, also in 19 Jahren, gibt es keine Pensionsberechtigten mehr, die sind alle ausgestorben. – Das glaube ich eher nicht. Zweitens: Ab 2023 wird es keine Auszahlungen mehr geben. – Auch das unterstelle ich Ihnen hier nicht. Aber drittens – und das scheint die Möglichkeit zu sein, die sich durch dieses Budget durchzieht –: Sie haben 2023 schlicht und ergreifend auf­gehört zu berechnen, denn bis dahin gibt es Sie und den Herrn Finanzminister in Ihren Funktionen schon nicht mehr. Und nach mir die Sintflut. Das ist Inhalt des Budgetbe­gleitgesetzes und des Budgets. Daher lehnen wir es ab. (Beifall bei der SPÖ.)

13.43

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


13.43

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich gebe zu, dass eine Opposition stets versuchen wird, die für sie günstigsten Daten herauszusuchen, aber eine Grundfairness sollte gegeben sein. Die Grundfairness heißt, dass 30 Jahre lang eine extreme Schuldenpolitik ge­macht wurde. (Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Dr. Niederwieser: So ein Unsinn!) 30 Jahre Schuldenpolitik bedeutet in Zahlen umgelegt, dass wir allein für den Zinsen­dienst 7 Milliarden € aufzuwenden haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Alles, was Sie heute genannt haben, eine bessere Ausstattung für die Universitäten, eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes, all diese Dinge könnten wir tun, wenn wir diese 7 Milliarden € jährlich zur Verfügung hätten. 7 Milliarden € – mehr als das Dop­pelte einer Steuerreform!

Jetzt frage ich Sie: War das immer so, dass der Staat so extreme Schulden gemacht hat? – Nein! Die SPÖ-Alleinregierung hat im Jahr 1970 ein geordnetes Budget über-


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