Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 194

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Die vorliegende Reparatur beseitigt vor allem die demokratiepolitischen Schwach­stellen nicht, und daher wird es von uns auch keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Abgeordneter Freund. – Bitte.

 


19.45

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Jahre 2001 trat nach intensiven Vorarbeiten das Militärbefugnisgesetz in Kraft. Vom Verfassungsgerichtshof gab es kleine Beanstandungen, die wir mit der heutigen Gesetzesnovelle ändern wollen.

Uns, den Regierungsparteien, ist es wichtig, dass Rechtssicherheit für unsere Bürge­rinnen und Bürger und somit auch für unsere Militärdienste gewährleistet ist. Minister Platter hat dazu klare Vorgaben aufgezeigt, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir diesen gerecht.

Erstens: Festnahmen dürfen künftig nur mehr bei Vorliegen eines begründeten Tatver­dachtes erfolgen.

Zweitens: Festgenommene müssen sofort an die zuständigen Gerichte oder Verwal­tungsbehörden überstellt werden.

Drittens: Der Rechtsschutz wird außerdem bei Observation und verdeckter Ermittlung verstärkt. Vor jeder derartigen Ermittlung ist künftig im Vorfeld der Rechtsschutzbeauf­tragte zu kontaktieren. Damit ist das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familien­lebens gewährt.

Ich möchte betonen, dass in Österreich niemand willkürlich oder ohne begründeten Verdacht observiert wird, aber im Bedarfsfall muss auch gewährleistet sein, dass den Interessen der nationalen Sicherheit Rechnung getragen werden kann.

Ganz besonders wichtig wäre es, dass mit dieser Novelle der Rechtsschutzbeauf­tragte, um richtig arbeiten zu können, weisungsfrei gestellt wird und damit ungebunden bleibt. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Wenn SPÖ-Abgeordneter Gaál sagt, das sei ein verpfuschtes Gesetz, dann möchte ich ihm ganz vehement widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall! Ich glaube, hier wird nur der Zickzackkurs, den die SPÖ in so manchen Bereichen fährt, fortgesetzt. Ich möchte Sie daher nochmals ersuchen, sich Ihr Abstimmungsverhalten zu überlegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich meine, dass mit dieser Novelle viel für den Rechtsschutz im militärischen Bereich getan wurde. Das Militärbefugnisgesetz ist entstanden, damit die Aufgaben und Befug­nisse der militärischen Organe gesetzlich normiert wurden. Es ist ein Gesetz, das erfor­derlich war und das die Bundesregierung Schüssel gut gelöst hat.

Wie immer wurden von Seiten der Opposition überzogene Forderungen erhoben, die, wie so oft, an der Realität vorbeigehen. Ich möchte an dieser Stelle einige aufzählen:

Die SPÖ fordert, dass die drei Rechtsschutzbeauftragten vom Justizministerium, vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in grundsätzlichen Angelegenhei­ten gemeinsam entscheiden. – Das geht an der Realität vorbei!

Die SPÖ fordert weiters, dass den Rechtsschutzbeauftragten alle von ihnen verlangten Auskünfte zu geben sind. Das heißt, dass sie in alle Akten Einsicht nehmen könnten. – Das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, würde dem Quellenschutz wider­sprechen, der eine wichtige Säule in der Tätigkeit der Dienste darstellt!

 


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