Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 106

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Sozialversicherungs-Pensionssystem können Sie frühestens beanspruchen, wenn Sie 37,5 Jahre gearbeitet haben.

Was ist da gleich? – Nichts ist gleich! Das ist ein neues Privileg. (Abg. Scheibner: Was heißt, „ein neues Privileg“?)

Jetzt sage ich Ihnen noch, was im Antrag von gestern auf heute drinnen ist. Das habe ich Ihnen ja versprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Antrag von gestern auf heute schaffen Sie wieder etwas, was unglaublich ist, nämlich eine Aus­stiegsmöglichkeit. Es gibt auch ein paar Politiker, die haben in den letzten Jahren Sozialversicherung einbezahlt, die bekommen aber, weil sie zum Beispiel Rechts­anwälte sind, keine Sozialversicherungspension. Wissen Sie, wie vielen Leuten in der normalen Sozialversicherung das passiert? Sehr vielen. Nichts haben Sie für die geändert, sondern Sie sagen, das ist ihr Pech. In diesem Fall aber sagen Sie: Der Arme, der hat, weil er drei oder vier Jahre Minister in dieser Bundesregierung oder in einer anderen war, für eine Sozialversicherung einbezahlt, der soll das Geld heraus­bekommen.

Wissen Sie, was das ist? – Ein neues Privileg, das Sie schaffen. (Abg. Scheibner: Das ist doch kein Privileg!) Von gestern auf heute! So, Herr Kollege Molterer, kann man es nicht machen!

Deshalb bringe ich Ihnen folgenden Antrag zur Kenntnis:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend die Abschaffung von PolitikerInnenprivilegien im alten Bezügerecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzes­vorschlag zu unterbreiten, mit dem die zahlreichen Übergangsbestimmungen des Bezügegesetzes 1972, das in wesentlichen Teilen durch das Bundesbezügegesetz 1997 und das Bezügebegrenzungsgesetz 1997 ersetzt wurde und nur mehr bei den Ansprüchen auf Ruhebezüge gültig ist, durch eine klare und transparente Regelung beendet werden.

Der Gesetzesvorschlag hat jedenfalls vorzusehen:

Die Beendigung der Ansprüche auf Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz für jene PolitikerInnen, die am 31.7.1997 volle oder teilweise Ansprüche auf eine PolitikerIn­nenpension erworben haben, mit 30.6.2005

Die Berechnung, Valorisierung und Überführung der bisher einbezahlten Pensions­beiträge in eine öffentliche Pensionsversicherung beziehungsweise eine Pensions­kasse

Den Wegfall der garantierten Mindestpension von 50 Prozent des Bezugs für Mitglieder der Bundesregierung beziehungsweise von 48 Prozent für Abgeordnete

Nach dem Vorbild des „Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Be­zügen öffentlicher Funktionäre“ soll das Gesetz auch der Landesgesetzgebung auftra­gen, analoge Regelungen zu treffen und ebenfalls innerhalb angemessener Frist


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