Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 135

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sche Schulgesetzgebung erfordert in vielen Bereichen eine Zweidrittelmehrheit, was das Reformtempo behindert und Barrieren schafft.

Es gilt die derzeit sehr detaillierten Verfassungsbestimmungen im Schulwesen zu überprüfen, um mehr Gestaltungsfreiräume für die Organisation des Schulwesens und der Schulverwaltung zu schaffen. Dabei ist die Abschaffung der 2/3-Erfordernisse für Schulgesetze vorzusehen und sind die wesentlichen Grundlagen des Schulwesens in der Verfassung Grund zu legen. Die Verantwortung des Staates für Bildung und deren Qualität muss dabei sichergestellt, der chancengleiche Zugang zur Bildung im derzeit bestehenden hohen Ausmaß auch weiterhin garantiert werden und die Eingriffe in die Rechte anderer, z.B. der Eltern, durch entsprechende Bestimmungen, beispielsweise der Schulpflicht, eine verfassungsrechtliche Grundlage erhalten. Dazu zählen weiters insbesondere ein Grundrecht auf Bildung, eine klare Definition des Begriffes Schule und der Aufgaben der österreichischen Schule, Sicherung der Schulpflicht und des Weiterbestandes der Berufsschulpflicht sowie der unentgeltlichen Teilnahme am Unter­richt, eine einfache und schlanke Verwaltung mit klaren Zuständigkeiten und Verant­wortungen, Entpolitisierung der Schulverwaltung sowie die Verantwortung des Staates für die Qualität der Bildung und deren Sicherung und Weiterentwicklung.

Damit wirkungsvolle Maßnahmen im Sinne der Kinder und Jugendlichen in Zukunft rascher verwirklicht werden können, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachste­henden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, dem Nationalrat einen Vorschlag für eine entsprechende Verfassungsänderung zur Reduktion des Er­fordernisses von qualifizierten Mehrheiten bei Schulgesetzen zu unterbreiten, damit Reformmaßnahmen im Schulbereich rascher und effizienter umgesetzt werden kön­nen.“

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Nieder­wieser. Seine Wunschredezeit stelle ich mit 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.27

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Wir sind kurz nach der Halbzeit dieser Diskussion, lassen Sie mich daher eine Zwischenbilanz ziehen: Das Projekt, das wir uns hier vornehmen, nämlich das österreichische Schulsystem wirklich grundlegend zu verändern – und dieses Er­fordernis besteht –, hat einen denkbar schlechten Start.

Kollegin Brinek, Sie schmeißen uns hier einen Entschließungsantrag auf den Tisch, ohne mit uns vorher darüber zu reden, ohne auch nur einen Satz darüber zu verlieren, dass man eine gemeinsame Anstrengung unternehmen könnte (Abg. Wittauer: Wenn ihr so langsam arbeitet! – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch), und beauftragen die Regierung, etwas zu tun, was sie ohnedies tun muss, nämlich diese Dinge zu ana­lysieren und mit dem Parlament darüber zu verhandeln. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Und Sie erwarten sich, dass wir dem zustimmen. Den Antrag betreffend Zweidrittelmehrheit haben wir bis jetzt noch nicht einmal gesehen. Stellen Sie sich so die Zusammenarbeit vor? – So wird es nicht gehen! (Beifall bei der SPÖ und den Grü­nen.)

 


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