Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 241

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benänderungsgesetz von den Kollegen meiner Fraktion gesagt worden, daher möchte ich mich nur mit den Abänderungsanträgen befassen.

Frau Kollegin Hagenhofer hat ja gerade einen Abänderungsantrag eingebracht, aus dem ich nur einen Satz vorlese:

„Eingedenk des Umstandes, daß derzeit für zahlreiche Dieselmotorenmodelle noch keine Partikelfilter serienmäßig erhältlich sind und auch 2006“ – man höre: 2006! – „nicht erhältlich sein werden, soll die in der Regierungsvorlage vorgesehene Steuerer­höhung, die einer Bestrafung der Käufer bestimmter PKW-Modelle gleichkommt, nicht umgesetzt werden.“

Jetzt bitte ich um Verständnis, ich verweise kurz auf den Abänderungsantrag, den Dr. Stummvoll eingebracht hat: „Das Angebot an Fahrzeugen mit niedriger Leistung und Partikelfilter wird sich erst im zweiten Halbjahr 2005 wesentlich erweitern, sodass für diese Fahrzeuge das Inkrafttreten der Bonus/Malus-Regelung auf 1. Jänner 2006 verschoben wird.“

Der Zickzackkurs, der ja der Sozialdemokratischen Partei immanent ist, wird wieder klar, wenn man die Ausführungen des Herrn Kai Jan Krainer hört, denn der stellt sich da heraus und verlangt sogar noch diese Regelung für Lkws. Die hätte ich an sich dann in diesem Antrag erwartet, aber der Antrag geht davon aus, dass es die beim PKW nicht einmal 2006 gibt.

Insofern würde ich bitten, dass Sie erst einmal darüber jubeln, dass wir hier viel muti­ger sind und beim PKW bereits mit 1. Jänner 2006, nämlich für die geringeren Klassen, diese Bonus/Malus-Regelung vorsehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.50

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.50

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Schluss der Debatte möchte ich kurz auf einige Änderungen in der Bundesabgabenordnung eingehen. Es ist sehr er­freulich, dass in Zukunft alle Selbstbemessungsabgaben bei einem Finanzamt bezahlt werden können und ein Finanzamt dafür zuständig ist. Es war ja bisher so, dass zum Beispiel Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben die Zuständigkeit an zwei ver­schiedenen Finanzämtern hatten. Jetzt ist es nicht nur für Unternehmer besser, son­dern natürlich auch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

Weiters ist es auf Grund der Steuersenkung ab 2005, die doch erheblich ist, auch ge­scheit, dass man die Steuermoral durch verschiedene Maßnahmen erhöht, wie zum Beispiel die Verlängerung des Zeitraumes bei der Anspruchsverzinsung, die jetzt mit der Gesetzesänderung den Zeitraum der Außenprüfungen, den Außenprüfungsrhyth­mus von vier Jahren, berücksichtigt, und weiters auch die geringfügige Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen, die, wie ich meine, auch einen wesentlichen Bei­trag zur Steuereintreibung leistet.

Wünschenswert wäre es natürlich, wenn die Finanz Berufungen, die von Unternehmen, aber auch von unselbstständig tätigen Steuerpflichtigen eingebracht werden, schneller bearbeiten würde. Davon wären nämlich die Aussetzungszinsen betroffen: Einerseits gäbe es sie vielleicht gar nicht, und andererseits würden sie deutlich weniger werden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


21.52

 


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