tung hätte gute
Aussicht auf Erfolg (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Nur einer!),
es gäbe zumindest Diskussionsbedarf, kann ich Herrn Stummvoll nicht mehr
verstehen, denn genau das ist die Zielrichtung unseres Antrags und der heutigen
Debatte. (Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer: Haben Sie das
Gutachten gelesen?)
Die Meinung des
Herrn Bundeskanzlers, dass es in ganz Österreich ach so rosig aussieht und dass
man sich da nicht einmischen sollte, kann ich auch nicht nachvollziehen. Es
ist vielleicht vielen hier im Hause entgangen, dass die Kärntner Wahlordnung
mit keinem einzigen europäischen Land vergleichbar ist. Meines Wissens gibt es
das nur in der Türkei, dass eine Partei mehr als 10 Prozent der Stimmen
haben muss, um überhaupt einen Sitz in der Volksvertretung zu bekommen. Es
wurde von allen Seiten das Versprechen abgegeben, dass man das ändern werde.
Aber es gibt nach wie vor keinen Auftrag an den Verfassungsgesetzgeber,
diesbezüglich Mindeststandards festzulegen, damit jede Stimme jedes Wählers
und jeder Wählerin, die in den Bundesländern abgegeben wird, auch gleich viel
zählt und gleich viel wert ist. Wenn da kein Handlungsauftrag nötig ist, dann
weiß ich nicht, wann sonst. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der
SPÖ.)
Der Ausdruck
„absurder Missbrauch“ ist heute hier gefallen. Angesichts der Tatsache, dass
sehr wohl über die genaue Zusammensetzung eines Konvents diskutiert wird und
darüber, wer dabei wie viele Stimmen hat, wer wie viele Mitglieder entsenden
darf, wäre es meiner Ansicht nach auch einmal angebracht, über derartige
Mindeststandards zu diskutieren. Das würde nicht nur in Niederösterreich und in
Kärnten Sinn machen, es gibt auch noch andere Wahlordnungen mit
Ungereimtheiten. Um die Dringlichkeit unserer Forderung, dass sich der Verfassungsgesetzgeber
damit beschäftigen sollte, zu betonen, möchte ich noch weitere Beispiele
nennen. Neben dem bereits erwähnten Kärnten wäre auch eine Änderung in Wien
nötig. Es tut mir zwar Leid, das hier anschneiden zu müssen, aber eine derart
unproportionale Verteilung, dass mit einem Stimmenanteil von rund
46 Prozent ein Mandatsanteil von 52 Prozent und damit eine absolute
Mehrheit erreicht werden kann, ist absolut diskussionswürdig. Das muss man
ändern! (Beifall bei den Grünen.)
In diesem Sinne
möchte ich auch einen Entschließungsantrag einbringen, der darauf abzielt,
diese ungleiche Stimmgewichtung, eben dass eine Stimme in einem Bundesland
weniger wert ist als in einem anderen, aufzuheben. Dieser Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Glawischnig,
Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesverfassungsrechtliche
Mindeststandards für Landtagswahlordnungen
Der Nationalrat
möge beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des B-VG zur
Beschlussfassung vorzulegen, die den Landtagswahlordnungen folgende
Mindeststandards vorschreibt:
eine Regelung,
wonach in den Landtagswahlordnungen zwingend ein abschließendes (ausgleichendes)
Ermittlungsverfahren im gesamten Landesgebiet vorzusehen ist, bei dem –
wie im 3. Ermittlungsverfahren der NRWO – nach d’Hondt eine
Gesamtmandatszahl ermittelt wird,
eine Regelung,
wonach alle Parteien an diesem abschließenden (ausgleichenden) Ermittlungsverfahren
teilnehmen, sofern sie ein Grundmandat oder landesweit einen in der
Landtagswahlordnung festzusetzenden Stimmenanteil erreichen. Dieser für die
Teilnahme am abschließenden Ermittlungsverfahren erforderliche landesweite
Stimmanteil darf nicht höher als 5 Prozent sein.
*****
Zur Erklärung der
erstgenannten Regelung: Damit sind Verzerrungseffekte wie zum Beispiel jene in
Wien nicht mehr möglich. Die zweitgenannte Regelung betrifft das Problem in
Kärnten.