Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 170

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In dieser Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft steht drin, dass zwei Drittel der Betriebe, die eine Zuteilung der inkriminierten Milchquote bekommen haben, über weniger als 100 000 Kilogramm A-Quote verfügt hätten. – In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hingegen haben wir die Auskunft er­halten, dass 70 Prozent aller Betriebe, die eine Quotenzuteilung erhielten, über 100 000 Kilogramm Milchquote hatten. Was ist also wahr? – Wir wissen jetzt nicht, wem das Bundesministerium die Wahrheit gesagt hat. Wir werden dem noch nach­gehen. – Das ist das eine.

Das andere ist, dass ich jetzt auch in dieser Arbeit mit den Petitionen erleben musste, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich an eine Parlamentarierin oder einen Parla­mentarier wenden, mit sehr großen Hoffnungen, ja geradezu mit Visionen über eine bessere demokratische Zukunft an uns herantreten, da sie den Eindruck haben, sie können jetzt endlich direkt mit dem Parlament in Kontakt kommen. Sie haben fürs Erste den Eindruck, dass sie auch ernst genommen werden.

Ich finde es jetzt sehr bezeichnend, dass Herr Kollege Freund in diesem Zusammen­hang von einer „Großzügigkeit“ gesprochen hat, mit der wir jedem Thema begegnen. Das ist, finde ich, eine sehr sonderbare Wortwahl. Das ist ja unsere Verpflichtung! Wir sind dazu verpflichtet – und haben hier nicht „großzügig“ zu sein wie ein Souverän, der dem Volk etwas genehmigt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Faktum ist aber vielmehr, wenn die Leute wieder nach Hause fahren und nach einiger Zeit nachfragen: Was ist jetzt mit unserer Petition?, dass man ihnen dann sagen muss: Das ist im Petitionenausschuss, der ewig nicht stattfindet, wie meine Kollegin Frau Haidlmayr schon ausgeführt hat. Dann muss man ihnen sagen, dass es eine Stellung­nahme gibt, und schließlich muss man ihnen sagen: Das ist mit Stellungnahme zur Kenntnis genommen worden. Das ist wie eine Ohrfeige für viele Bürgerinnen und Bür­ger! Sie bekommen auch keine weitere Zusendung vom Parlament darüber, was geschieht und wie es weitergeht. Sie müssen sich darauf verlassen, dass die Abgeord­neten versuchen, das wieder einzubringen.

Ein Petent hat mir einen langen Brief geschrieben, der mich wirklich sehr betroffen ge­macht hat. Darin ist zum Ausdruck gekommen, dass außer einem kurzen Händeschüt­teln beim Präsidenten des Nationalrates und einem Foto fürs Familienalbum weiter keine Erinnerung übrig geblieben ist als ein schaler Geschmack. (Beifall bei den Grü­nen und der SPÖ.)

17.23

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.24

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Haidlmayr hat darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen im letzten Jahr drei Mal getagt hat. Ich kann dazu nur sagen: An mir liegt es nicht. Ich habe unser Büro gebeten, jetzt für März wieder einen Termin festzulegen. Einerseits sind wir darauf angewiesen, die Termine mit den Kolleginnen und Kollegen abzustimmen, andererseits kommt es natürlich auch darauf an, wie der Anfall der Bürgerinitiativen ist – wie viele eingebracht werden – und wie viele Petitionen anfallen. Diese zwei Anforderungen gibt es hier.

Lassen Sie mich auch auf etwas Positives hinweisen. Wenn Sie sich heute diesen Sammelbericht ansehen, dann werden Sie erkennen, dass er neu ausgestaltet ist und übersichtlicher gemacht wurde. Das geht auf eine Initiative der Parlamentsdirektion


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