Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 219

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Wir haben zweitens definiert, was Klein- und Mittelbetriebe sind. Wir haben drittens den Begriff „Region“ im Sinne der EU mit der so genannten NUTS-Systematik definiert, dass eben auch ein einzelner politischer Bezirk als Region bezeichnet werden kann.

Viertens haben wir erreicht, dass die Fachbücher überhaupt aus der Verordnung herausfallen. Es war auf Grund der unbefristeten Verlängerung der Buchpreisbindung nicht mehr sinnvoll, dass wir Fachbücher über die Bundesbeschaffungsagentur be­schaffen lassen. Es ist gleichzeitig am 13. Dezember des Vorjahres gelungen, dass der bestehende Vertrag mit Morawa aufgelöst werden konnte. Das heißt, die Bahn ist frei, dass generell Fachbücher aus der Verordnung ausgenommen sind, nicht mehr über die Bundesbeschaffungsagentur beschafft werden und dass weiters Klein- und Mittel­betriebe eine faire Chance haben, hier auch zum Zug zu kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.20

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


20.20

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist das ein eigentlich erfreuliches Thema, dem ich mich heute widmen darf, nämlich dem Sieg der späten Einsicht in Sachen zentrale Beschaf­fung von Büchern. Man kann sagen, der Weg ist frei – der Weg ist frei, um endlich wieder dort hinzukommen, wo wir schon vor zwei Jahren gewesen sind.

Es ist sehr positiv, dass die Regierungsparteien nach dem langen Hin und Her nun doch unserer Argumentation gefolgt sind und eben Fachbücher aus der zentralen Be­schaffung des Bundes herausgenommen werden. Dieser Einsicht sind mehr als zwei Jahre mühsamer Überzeugungsarbeit der Opposition und der ExpertInnen voraus­gegangen, und buchstäblich in letzter Minute, ja Sekunde, kann man fast sagen, gab es nun diesen Schwenk.

Nebenbei bemerkt hat, wie Herr Kollege Stummvoll schon erwähnt hat, die Regierung aber auch Glück gehabt, denn an sich war der Vertrag mit der Firma Morawa bis zum Jahre 2007 abgeschlossen worden, doch Morawa entließ den Finanzminister aus seiner Pflicht durch eine einvernehmliche Vertragsauflösung.

Diesen Aufwand hätten wir uns allerdings ersparen können, meine Damen und Herren! Wir haben immer auf die Schwierigkeiten dieses Vorhabens hingewiesen, wir haben bereits vor mehr als zwei Jahren gesagt, dass eine zentrale Beschaffung von Büchern mit der gesetzlich geregelten Buchpreisbindung nicht zu vereinbaren ist und wir das auch nicht wollen. Die Buchpreisbindung hat ja einen Sinn, nämlich den Schutz des Kulturgutes Buch.

Das heißt, hier hat sich die Regierung wirklich eine arge Blöße gegeben. Offensichtlich wusste die eine Hand nicht, was die andere tat. Einerseits wurde beteuert, das Kultur­gut Buch sollte durch ein Preisbindungsgesetz geschützt werden, auf der anderen Seite ging die Republik selbst auf Schnäppchenjagd.

Dass die Auswirkungen der Bundesbeschaffung klar sichtbar waren, liegt auf der Hand: massive Umsatzeinbußen für zahlreiche Buchhandlungen, Einbruch der regio­nalen Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe und letztendlich auch die Gefährdung von Arbeitsplätzen. Aber es gibt auch noch andere Bereiche, wie zum Beispiel den Bereich der Lebensmittel; Kollege Kaipel wird das in einem Entschlie­ßungsantrag noch näher erläutern.

Der „Standard“ hat von einem „staatlichen Weihnachtswunder“ gesprochen. So weit möchte ich nicht gehen, sondern nur sagen: Voll bewusst, wie es gerade geheißen hat,


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